Audioproduktion: Mischen oder Mastern?

Während das dem “Mastern” vorgelagerte “Mischen” ein Zusammenfügen mehrerer Sounddateien (“Spuren”) in eine einzige digitale Datei unter höchstmöglicher Detailgenauigkeit der Tonaufnahme meint, beschreibt das nachgelagerte “Mastern” (“Mastering”) das Verbessern und Verfeinern der Aufnahme im final gemischten Stereo-Endsummensignal. Eine Mastering-Anforderung, d. h. die Vorgaben, wie ein Klangbild nach dem Mischen verändert bzw. verbessert werden soll, muss vor Beginn eines Mastering definiert werden. Welche Art von Mastering wird nach einem finalen Mix jedoch benötigt?

In der audiovisuellen Produktion werden 3 Mastering-Ebenen unterschieden:
Das Audio- bzw. Klang-Mastering ist ein künstlerisch-kreativer Prozess und dient der Optimierung und Verfeinerung der finalen Tonmischung. Ausgangsbasis für ein Mastering ist der finale Mix einer Tonaufnahme, also das zusammengemischte Endsummensignal einer Tonaufnahme. Das Klang-Mastering steht nicht zwingend in einem ausschließlichen Zusammenhang mit einer sich anschließenden Optical-Disc-Vervielfältigung im Fertigungsprozess. Die Sortierung einer Reihenfolge hat mit dem Einzug von Download- und Streamingdiensten an Bedeutung verloren, nicht jedoch das Klang-Mastering an sich.
Einem modernen, digitalen Mastering liegt eine digitale Signalverarbeitung (DSP Digital Signal Processing) zugrunde. Bestimmte Effekte werden über Hardware erzeugt oder mittels Software Plugins simuliert.

Ein fortgeschrittenes Mastering wird insb. dann angewendet, wenn Probleme während des Mischens nicht erkannt worden sind bzw. sog. Remixe erstellt werden sollen (Stem-Mastering, MS-Mastering, MS-EQ, MS-Kompressionen etc.)

Ein Pre-Mastering besteht vereinfacht ausgedrückt aus dem zuvor erstellten Klang-Mastering mit hinzugefügten Metadaten. Im Pre-Mastering finden keine klanglichen Veränderungen mehr statt. Neben den inhaltlichen Informationen (Audio, Video, Bild, Text) können auf eine Audio-CD zusätzlich Prüf- und Protokolldaten eingebettet werden. Diese Metadaten werden von den Abspielgeräten wieder ausgelesen und je nach verwendetem Optical Disc-Standard (z. B. Red-Book-Standard für Audio-CD) angezeigt.

Für eine Vervielfältigung von Bild-, Ton- und Datenträgern ist die Herstellung einer Vervielfältigungs- bzw. Pressvorlage notwendig. Von einem Glasmaster werden sog. Matritzen gezogen, von denen anschlließend Optical Discs im Spritzgußerfahren hergestellt (umgangssprachlich “gepresst”) werden.

Mischungen sollen auf weniger hochwertigen Abhörsystemen oder nach späterer Datenreduktion (z. B. für den Online-Musikvertrieb) bestehen können und nicht auffällig an Klang verlieren. Ziel ist es, das Endprodukt auf jedem Abhörsystem im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimal zu Wirkung zu bringen. Die finale Mischung einer Audioproduktion ist ein Produkt einzeln aufgenommener und anschließend abgemischter Tonspuren. Die physikalische Akustik bezeichnet dies als Tongemisch (komplexe Schallereignisse).

Screenshot einer Pop-Produktion mittels DAW (Digital Audio Workstation). Die jeweiligen Farbfelder zeigen einzelne und / oder gruppierte Spuren mit Instrumenten und Gesangsinhalten.

In Verbindung mit einem “Mastering” existieren sog. Masterrechte (Leistungsschutzrechte an einer Tonträgeraufnahme). Bei einem Masterband (veralteter Begriff aus der Schallplattenherstellung) handelt es sich um den werklichen Endzustand, den der Produzent “aus eigenen Materialien und Stoffen” hergestellt hat.

I.d.R. bleiben Teile der verwendeten Materialien (Zuspielbänder, Out-Takes etc.) übrig, die der Endfertigung des Materials gedient haben oder überhaupt nicht verwendet wurden. Die Eigentumsfragen an diesem sog. “Rohmaterial” hängt von individuellen Regelungen der Vertragspartner ab. Der Produzent muss die organisatorischen und wirtschaftlichen Probleme, die sich aus den Verpflichtungen (Besitzmittlungsverhältnis, Lagerungsbedingungen, Archivierungssystematiken etc.) ergeben, bereits bei Vertragsabschluss bedenken.

Die Fragestellung:
Der Popsong sei mit einer Vielzahl von Spuren zusammengesetzt und final abgemischt worden, wobei die produzierten Songs einem sog. Mastern als weiterem noch erforderlichen Arbeitsschritt zugänglich seien.

Auftraggeber:
Gerichtsgutachten im Zivilverfahren