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Dipl.-Sachverständiger (BWA) für Medienproduktion und Mediendesign

Dipl.-Sachverständiger (BWA), EUC accredited, für Medienproduktion und
Mediendesign.
Dipl.-Ing. (FH) Medientechnik
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Case Studies (Fallbeispiele, Fallstudien) Immanuel Kant, 22.04.1724 - 12.02.1804; bedeutendster deutscher Philosoph Zu der Frage: Was ist Aufklärung":
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. FAQ:
MEDIENPRODUKTION Angemessene Vergütung: Angemessene Vergütung bei der unerlaubten Verwendung von Lichtbildern (Study 15) Filmherstellungsrecht: Angemessene Vergütung bei der Videozweitauswertung von Fernsehproduktionen auf Bild-/Tonträgern. (Study 13) Angemessene Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildwerken. (Study 8) Angemessenen Vergütung für Studiomusiker in einer Musikproduktion. (Study 7) Optical-Disc-Herstellung: SID Source Identification Code: Industriestandard und Anti-Piraterie-Maßnahme in der Optical-Disc-Herstellung (CD/DVD/BluRay), Identifizierung von Fälschungen anhand der verwendeten SID-Codierungen ("Mastering-Code" und Mould-Code"). (Study 12) Mikroskopische Untersuchung auf individuelle Herstellungsmerkmale gefälschter Bild-/Tonträger und der Vergleich mit Referenzträgern und Werkzeugen. (Study 11) Fehlerhaft aufgespendete und beschädigten DVDs in Fachmagazinen, unsachgemäße Verklebung. (Study 10) Fälschungsmerkmale bei Identfälschungen und Raubkopien von DVD-Videos, Regionalcode 0. (Study 6) Ordnungsgemäße Lizenzierung von Medienträger durch Patent- und Lizenzbestimmungen, Erkennungsmerkmale. (Study 5) ISRC-Codierung bei CD-Vervielfältigungen. (Study 4) Status Quo Glasmaster eines Presswerkauftrages. (Study 3) MEDIENDESIGN Urheberrechtsstatus an bestimmten Lichtbildwerken und grafischen Bildkunstwerken. (Study 9) Dienstleistungsanteil eines Designauftrags. (Study 2) Mängel und falsche Bildformate in einem Videotrailer. (Study 1) MEDIA Feststellen der Höhe von Auflagen, Lesern und Kontakten (Study 14) Case Study 15 Bewertung und Beurteilung über die angemessene
Vergütung bei unerlaubt verwendeten Lichtbildern auf
Internetseiten
Die Sachlage:
Shoppingplattformen, digitale Marktplätze oder Internetversteigerungen sind Teil des E-Commerce-Erfolgs im Netz. Hierbei haben Verkäufer die Möglichkeit, ihre Produkte selbst in Verkaufsumgebungen mehr oder weniger ausführlich einzustellen. Oftmals werden dabei aber nicht die (Urheber)-Rechte Anderer beachtet, Bilder und Texte bedenkenlos und ungefragt kopiert sowie Bildquellennachweise weggelassen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung im Nachhinein. Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien (aber auch bei Printmedien) spielen Reichweiten bzw. Auflagen zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Selbst hergestellte und bearbeitete Lichtbilder wurden auf einer Auktionsseite im Internet durch einen anderen Nutzer ungenehmigt ohne Bildquellennachweis verwendet. Ist das nachträglich zu berechnende Bildhonorar nach allgemeinen Durchschnittswerten oder nach Vergütungstarifen zu ermitteln? Ist ein Verletzteraufschlag gerechtfertigt? Die Fragestellung: Bewerten der angemessenen Vergütung von Bildhonoraren für die unerlaubte Verwendung. Auftraggeber: Amtsgericht (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren) Case Study 14 Garantierte Gesamtauflage: Die Ermittlung der richtigen Auflagenzahl einer Anzeigenserie Die Sachlage: In der Mediaplanung ist die Druckauflage eine für die Planung von Prospekt- und Beilagenwerbung wichtige Planungsgröße. Als Grundlage für die Berechnung von Anzeigenpreisen oder auch des Tausender-Kontaktpreises (Preis pro Tausend Käufer) stiftet sie eher Verwirrung als Nutzen, denn sie sagt nichts über die tatsächlich verbreitete Auflage aus. In dem Dschungel der Begrifflichkeiten müssen Definitionen klar voneinander getrennt betrachtet werden, um eindeutige Aussagen zu treffen. So sollten dem Kunden die Unterschiede verschiedener Begrifflichkeiten vor Augen geführt werden: Die Höhe der gedruckten Auflage (Druckauflage), die garantierte Auflage (Auflagengarantie, Garantieauflage), der garantierte Auflagenpreis, die heftbezogene Auflage (Heftauflage), Bruttoauflage, Nettoauflage, verbreitete Auflage, tatsächlich verkaufte Auflage, garantierte Leserreichweite oder z. B. die durchschnittliche Leserkontaktzahl pro Heft. Im Bereich Radio und Fehrsehen werden zudem bei Werbeschaltungen Bruttoreichweite (Bruttokontaktsumme = die Summe der einzelnen Reichweiten mehrerer Werbeträger), Nettoreichweite (einmaliger Mindestkontakt abzüglich aller Überschneidungen) und z. B. die Einschaltquote unterschieden. Die Fragestellung: Ermittlung der richtigen Auflagenzahl in Bezug auf die garantierte Gesamtauflage einer Anzeigenserie in mehreren unterschiedlichen Printmedien. Auftraggeber: Mediaagentur FAQ Case Study 13
Filmherstellungsrecht: Angemessene Vergütung bei der Videozweitauswertung von Fernsehproduktionen auf Bild-/Tonträgern Die Sachlage: Wenn Fernsehproduktionen für den Video- und DVD-Bereich ausgewertet werden sollen, entsteht die Problematik, inwiefern im Rahmen einer Videozweitauswertung von Fernsehproduktionen der Videoverwerter bzw. -produzent die Einwilligung des Berechtigten (Urheber, Verlag) einzuholen hat oder aber die Zweitauswertung vom Pauschalvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem jeweiligen Sendeunternehmen erfasst ist. Insbesondere im Falle nachträglicher Genehmigungen, d. h. bei ursprünglich unerlaubter Benutzung, taucht zuweilen das Argument auf, man habe lediglich sehr geringe Anzahl von Kopien hergestellt bzw. verkauft. In der Regel betreffen Lizenzanfragen dieser Sparte den Bereich "Home-Use", auch bekannt als "Home-Entertainment". Darunter ist die Herstellung jener Bildtonträger zu verstehen, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, also der Verkauf oder Verleih an den Endverbraucher. Ausgangsbasis ist stets die Größenordnung einer marktüblichen Bildtonträger-Auswertung eines Kinospielfilms. Die Berechnungen für eine Vergütung beruhen auf der Ermittlung dessen, was branchenüblich und deshalb angemessen ist. Mit der Heranziehung der branchenüblichen Lizenzsätze erfüllt der Rechteinhaber (in der Regel der Verleger) seine übernommene Verpflichtung, sich für die Nutzung der ihm übertragenen Rechte in handelsüblicher Weise einzusetzen. Die Fragestellung: Ermittlung der angemessenen Vergütung einer auf Doppel-DVD erschienenen vierteiligen Fernsehproduktion im Vertriebsgebiet Deutschland-Schweiz-Österreich. Auftraggeber: Musikverlag FAQ Case Study 12 SID Source Identification Code: Industriestandard und Anti-Piraterie-Maßnahme in der Optical-Disc-Herstellung (CD/DVD/Blu-ray) Die Sachlage: Der SID-Code ermöglicht mittels einer aufgebrachten Kennung auf den Optical Discs ein Nachverfolgen der beteiligten Fertigungsstätten von Glasmastering und Vervielfältigung. Dabei spielen zwei verschiedene Codierungen eine zentrale Rolle: Der „Mastering-LBR-SID-Code“, (kurz "Mastering-Code" genannt) sowie der "Replication-Mould-SID-Code" (kurz "Mould-Code" genannt). Sowohl Auftraggeber und Auftragnehmer, aber auch die Kontrollstellen innerhalb der phonografischen Industrie können den Produktionsweg eindeutig nachvollziehen. Grundsätzlich wird der SID-Code auf die gesamte Variationsbreite der Werkzeuge und dem Endprodukt aufgebracht. "Die Zahl der gefälschten Produkte, die an den Außengrenzen der Europäischen Union abgefangen wurden, hat sich zwischen 1998 und 2005 verzehnfacht. Nach einer Schätzung der Europäischen Kommission beläuft sich alleine in Deutschland der wirtschaftliche Schaden durch Produktpiraterie und Markenfälschungen auf ca. 30 Milliarden Euro pro Jahr." (Brigitte Zypris, ehem. BM Justiz, Galleria/Messe Frankfurt 04/2008.) Bild-/Tonträger (CD, DVD, Blu-ray) können durch bestimmte Identifikationsmerkmale den Herstellern (Presswerken) zugeordnet werden. Oftmals wird dem SID-Code eine zu hohe Bedeutung zugeschrieben. Bei einem Versuch, für die Beweisführung hinsichtlich einer Nutzungsbeschränkung Argumente zu sammeln, werden diese manchmal zweckentfremdet oder falsch interpretiert. Die Fragestellung: Überprüfen und Feststellen von Fälschungen anhand der verwendeten SID-Codierungen ("Mastering-Code" und "Mould-Code"). Auftraggeber: Softwarehersteller FAQ Case Study 11 Medien-Forensik: Mikroskopische Begutachtung, Bewertung und Beurteilung von gefälschten Bild-/Tonträgern Die Sachlage: Der Raubkopiermarkt für physikalisch hergestellte Datenträger ist nach wie vor ein ein Markt mit hohen Anteilen am Gesamtaufkommen aller gefertigten Datenträger. Der Austausch von Werkzeugen und Maschinen erschweren die Ermittlungsarbeiten gegen Produktpiraterie. "Die Zahl der gefälschten Produkte, die an den Außengrenzen der Europäischen Union abgefangen wurden, hat sich zwischen 1998 und 2005 verzehnfacht. Nach einer Schätzung der Europäischen Kommission beläuft sich alleine in Deutschland der wirtschaftliche Schaden durch Produktpiraterie und Markenfälschungen auf ca. 30 Milliarden Euro pro Jahr." (Brigitte Zypris, ehem. BM Justiz, Galleria/Messe Frankfurt 04/2008.) Bild-/Tonträger (CD, DVD, Blu-ray) können durch bestimmte Identifikationsmerkmale den Herstellern (Presswerken) zugeordnet werden. Jedoch gibt es auch Möglichkeiten, Datenträger nach ihren physikalischen Eigenschaften zu untersuchen. So sind Dickenverteilungen, Transmissionen oder z.B. Scheibendicken nur einige der Methoden, mit denen eine Aussage über die Charakteristika von Maschinen und Bauteilen getroffen werden kann. Diese lassen wiederum Rückschlüsse auf die Datenträger zu. Besonders betroffen von solchen Raubkopien oder Identfälschungen sind Importeure und Wiederverkäufer. Dies betrifft sowohl große Verkaufsplattformen im Internet, als auch Einzel- und Kleinsthändler auf z.B. Versteigerungsplattformen. Die Fragestellung: Mikroskopische Untersuchung auf individuelle Herstellungsmerkmale in der Bild-/Tonträgerherstellung und der Vergleich mit Referenzträgern. Auftraggeber: Staatsanwaltschaft, Polizei (Gerichtsgutachten im Ermittlungsverfahren) FAQ Case Study 10 Begutachtung, Bewertung und Beurteilung von fehlerhaft aufgespendeten und beschädigten DVDs in einem Fachmagazin Die Sachlage: Eine in einem Fachmagazin eingeklebte Beilage, z.B. eine CD oder DVD etc. stellt ein sogenanntes Teilprodukt im Herstellungsvorgang dar. So müssen die Bild-/Ton-/Datenträger in einem Presswerk vervielfältigt werden. Das Fachmagazin wird redaktionell aufbereitet, in der Medienproduktion werden die Vorlagen für den Druck erstellt, anschließend werden die Druckteilprodukte von Umschlag und Inhalt gedruckt, die letztendlich mit Beilagen aufgespendet, zusammengetragen, gebunden, geklebt, beschnitten und verpackt in die Verkaufsauslieferung kommen. Die Druckteilprodukte sind dabei stellenweise hohen mechanischen Belastungen ausgeliefert. Die Fragestellung: Überprüfen und Feststellen, ob die DVDs durch eine unsachgemäße Verklebung beschädigt worden sind. Auftraggeber: Landgericht (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren) FAQ Case Study 9 Begutachtung, Bewertung und Beurteilung von Lichtbildwerken/Fotografien Die Sachlage: Als Schöpfungshöhe wird im deutschen Urheberrecht das Maß an Individualität in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet, also der Grad an persönlich geistiger Schöpfung. Schöpfungshöhe ist durch den geisitgen Gehalt, eine wahrnehmbare Formgestalt und Individualität gekennzeichnet. Werden Lichtbildwerke retuschiert, verändert, kombiniert bzw. mit Bild- und Textanteilen ergänzt, stellt sich oftmals die Frage, inwiefern diese neuen Werke zu einer (neuen) Aussage gebracht wurden oder in neuem Zusammenhang stehen, also ein gesteigertes Maß an Individualität enthalten. Ist es handwerklich perfektionierte Retusche oder ein neues, anderes urherrechtlich zu sehendes Werk? Verschiedene Bewertungskriterien bringen Licht in die Fragestellung. Die Fragestellung: Existiert ein Urheberrecht bzw. Miturheberrecht an bestimmten Lichtbildwerken und grafischen Bildkunstwerken? Auftraggeber: Urheber FAQ Case Study 8 Bewertung und Beurteilung über die Höhe von
Bildhonoraren
Die Sachlage:
Angefertigte Spezialgrafiken und Fotobearbeitungen wurden ohne Einholung einer Lizenz zweckentfremdet in einer TV-Produktion verwendet. Die Fragestellung: Überprüfen und Feststellen, welche Bildhonarare für die unerlaubte Verwendung angemessen und anzusetzen sind. Auftraggeber: Urheber Case
Study 7
Bewertung und Beurteilung einer angemessenen Vergütung für Studiomusiker in einer Musikproduktion Die Sachlage:
Die Ermittlung einer angemessenen Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nach unterschiedlichen Ansätzen ermittelt werden. Je nach Art und Umfang, Marktgegebenheit und Nutzungsrecht werden Honorare deshalb zu bemessen sein. Der stark rückläufige Käufermarkt bei physischen Produkten und niedrige, nur langsam steigende Umsätze im digitalen Bereich erschweren zudem eine kostendeckende Produktion und stehen konträr im Kontext zu künstlerischen Leistungen. Die Fragestellung: Überprüfen und Feststellen, ob für die Tätigkeit von Studioaufnahmen eine bestimmte Vergütung pro Studiomusiker angemessen ist. Auftraggeber: Amtsgericht (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren) Case Study 6 Begutachtung, Bewertung und Beurteilung
von DVDs auf Fälschungsmerkmale bzw. ordnungsgemäße
Lizenzierung
Die Sachlage:
Die Verwendung von DVD-Videos mit Regionalcodebeschränkungen dient der Abgrenzung von Märkten und soll zudem ein Import von preisgünstigeren Ländern wie z.B. USA oder China nach Europa verhindern (Parallelimporte). Importe werden oft als „regionalcodefrei“ und in reduziertem Produktumfang, überwiegend in schlechter Qualität feil geboten. Häufig erscheinen urheberrechtlich geschützte Filme nicht weltweit und flächendeckend, was dann eine Herstellung von Raubkopien begünstigt. Undurchsichtige Sublizenzierungen erschweren den Überblick. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer. Dies betrifft sowohl große Verkaufsplattformen im Internet, als auch Einzel- und Kleinsthändler auf z.B. Versteigerungsplattformen. Die Fragestellung: Überprüfen und Feststellen, ob Raubkopien bzw. Fälschungen vorliegen bzw. inwieweit Rechteinhaber Lizenzen zum Regionalcode 0 erteilt haben. Auftraggeber: Staatsanwaltschaft, Amtsgericht (Gerichtsgutachten im Strafverfahren) Die Sachlage:
In meist asiatischen Ländern, jedoch auch in allen anderen Ländern werden u.U. urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik auf DVD-Video, DVD-Audio, DVD-ROM oder z.B. CD-Audio unlizenziert vervielfältigt und in andere Länder exportiert. Die Medienindustrie hat bestimmte Schutzmechanismen, Erkennungsmerkmale und Lizenzbestimmungen eingeführt, um Originale von Fälschungen zu unterscheiden und Piraterie einzudämmen. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer. Die Fragestellung: Überprüfen und Feststellen, ob die Erkennungsmerkmale vorhanden sind und der Medienträger durch die Patent- und Lizenzbestimmungen ordnungsgemäß hergestellt wurde. Auftraggeber: Videothek, Hersteller Case Study 4
Begutachtung, Bewertung und Beurteilung über die fehlende
ISRC-Codierung bei einer CD-Vervielfältigung
Die Sachlage: Das Premaster ist die „Urmutter“ einer zu vervielfältigenden CD und damit die erste CD bzw. der letzte Arbeitsschritt vor dem Glasmastering. Von diesem Premaster werden alle weiteren Kopien gezogen. Ein Fehler, der sich bereits auf diesem Premaster in letzter Instanz befindet, wird auch auf allen CDs in der Auflagenpressung sichtbar und hörbar sein. Neben der Musik auf der CD befinden sich auch folgende weiter Prüf- und Protokolldaten wie z.B. Typ der CD, Spielzeit, verbrauchte Datenmenge in MByte, Anzahl der Titel, Einzelspielzeiten, CD-Text, Datenkonsistenzprüfungswerte, Trackinformationen und ISRC-Codierungen auf dem Träger. Während der Produktion im Glasmasteringprozeß wurde vom Presswerk festgestellt, dass der aufgebrachte ISRC-Code auf dem Premaster angeblich nicht vorhanden sei. Die Fragestellung: Es war zu beurteilen und zu bewerten warum der ISRC-Code nicht mehr vorhanden war. Weiterhin war herauszufinden, warum der ISRC-Code auch bei mehrfacher Neulieferung des Premasters nicht vorhanden war, obwohl die Kontrollen des Premasters im Vorfeld keinerlei Fehler zeigten und den ISRC-Code enthielten. Auftraggeber: Musikfirma Case Study 3 Bewertung und Beurteilung des Status Quo
Glasmaster eines Presswerkauftrages
Die Sachlage: Eine Produktionsfirma verweigerte die Zahlung der Glasmasterkosten, da das Presswerk das hergestellte Werkzeug nicht herausgeben wollte. Das Presswerk beschritt als Kläger den Klageweg. Die Vergabe eines Vervielfältigungsauftrages an ein Presswerk kann vertraglich gesehen nicht pauschal nur unter dem Werkvertrags- oder Dienstleistungsvertragrecht gesehen werden. Meistens besteht die Vertragsform „Vertrag Sui Generis“, ein Vertrag eigener Art, der Elemente aus kreativer Arbeit, Dienstleistungen und maschinellen Fertigungs- und Werkprozessen miteinander verbindet. Die Fragestellung: Es war zu bewerten und zu beurteilen, ob das hergestellte Glasmaster als Werkzeug oder als Dienstleistung verkauft wurde. Als Grundlage diente die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vereinbarung. Auftraggeber: Musik- und Filmproduktionsfirma Case Study 2 Begutachtung, Bewertung und Beurteilung über den
Dienstleistungsanteil eines Designauftrags
Die Sachlage: Eine Druckerei wurde beauftragt, eine Grafikdatei mit Bildern, Schriften (mehrsprachig) und Logos in unterschiedlichen Ebenen für ein DVD-Cover herzustellen, die anschließend von anderen Firmen (Presswerke, Fernsehstudios, etc.) übernommen und modifiziert werden können. Alle grafischen Vorarbeiten, Fotos, Original-Logos stammen vom Auftraggeber und wurden von diesem an die Druckerei angeliefert. Die Fragestellung: Die Druckerei verweigert die Herausgabe der beauftragten Datei incl. Ebenen aus Gründen der „Designhoheit“ und lieferte nur eine Bilddatei ohne Ebenen. Es war zu bewerten und zu beurteilen, in welchem Verhältnis der kreativ-gestalterische sowie der Dienstleistungsanteil der Druckerei standen. Auftraggeber: TV-Produzent Case Study 1 Begutachtung, Bewertung und Beurteilung von Fehlern in einem
Videoverkaufsfilm
Die Sachlage: Für die Verkaufs-Mitarbeiter eines großen Industrieunternehmens wurde eine zeitgleiche bundesweite Verkäuferschulung in digitalen Kinos durchgeführt. Der speziell dafür hergestellte Videotrailer zur Projektion auf die Kinoleinwand enthielt fehlerhafte Schrift- und Logoeinblendungen. Die Fragestellung: Feststellen der Mängel in dem vorliegenden Trailer zur Beurteilung und Begründung, ob und warum die verwendeten Schriften, Materialien und Formate bei der Projektion zu unscharfen Inhalten und falschen Bildformaten führten. Auftraggeber: Medienagentur FAQ
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Mitgliedschaften GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Aktive Ämter:
GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH LSG, Wahrnehmung vom Leistungsschutzrechten GmbH (Österreich) VG Musikedition, Verwertungsgesellschaft Musik DRMV, Bundesverband der Musiker, Musikurheber & Musikerinitiativen im Bereich der Popularmusik e.V. VUT, Verband unabhängiger Medienunternehmen Fachgruppe Musikverlage im VUT Arbeitskreis GEMA, VUT Arbeitskreis Online, VUT DFJV, Deutscher Fachjournalisten-Verband e.V ProLitteris, Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst VG Wort, Verwertungsgesellschaft Wort VG Bild+Kunst, Verwertungsgesellschaft Bild+Kunst VGF, Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken |
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