Immaterielles Wirtschaftsgut: Designkonzept


Eine Designkonzeption muss bezüglich ihrer Gestaltungsidee, den Einsatz von Grafik, Farben, Formen, Bildern und Typografie begründet sein.

Sie setzt vordergründig Gestaltungsmittel möglichst präzise ausformuliert ein und beschreibt deren angestrebte Wirkungsweisen in Zusammenhang mit der Problemstellung. Die grundlegende Idee hinter einem Design muss für den Kunden verständlich dargestellt werden: Farben und deren Kontrastwirkung, Schriften und deren Einsatzweise, bei Bewegtbild die festgelegte Zeitdramaturgie, bei Bildern deren beschriebene Wirkungsweise, allgemein die formal dargestellten Bezüge. Abzugrenzen davon ist der Styleguide, der die Gestaltungsrichtlinie beschreibt, wie bestimmte Elemente zu gestalten sind. Ein Styleguide schließt sich erst nach der Phase einer Designkonzeption an.
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Visualisierung vs. Designkonzept?


Ersetzt eine gerenderte Visualisierung ein Designkonzept?
Im Bereich der fotorealistischen Visualisierung verschmelzen die Wirkungen von Illustrationen und Fotografie. Die Visualisierung ist ein äußerst komplexes, umfangreiches Feld. Es bezeichnet die Konvertierung von zweidimensionalen Daten zu dreidimensionalen virtuellen Modellen oder Räumen.

Beim Modellieren werden den einzelnen Elementen möglichst realitätsnahe Materialien zugeordnet.
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Das Designkonzept: Kernbereich der Kreativarbeit


Der Designentwurf ist das Kernstück der Arbeit jedes Designers. Alle relevanten Informationen vereinen sich in dieser Arbeit und stellt einen schöpferisch-künstlerischen Vorgang dar.

Häufig entsteht in der Phase der Ausarbeitung eines Designentwurfs ein erheblicher Anteil, den der Designer bei der Wertschöpfung des zukünftigen Produktes / Projektes einbringt. Soll kreative Arbeit bewertet werden, muss man ihre Bausteine untersuchen.
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Musikwirtschaft: Administration vs. Musikmanagement

Das Music Business ist von einer großen Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen und Vertragsarten geprägt. Künstler, Schauspieler, Fotografen, Autoren, Komponisten, Texter, Produzenten etc., im Allgemeinen Urheber und Interpreten, melden ihre Werke und Aufführungen bei den unterschiedlichsten Verwertungsgesellschaften. Während der Urheber das Werk komponiert / textet / bearbeitet (Schöpfungshöhe), führt es der Interpret (Künstler) auf (Leistung).

Das Music Business ist ein sehr stark fragmentierter, schnelllebiger und komplexer Markt mit vielen Erscheinungsformen von Produkten und Dienstleistungen. Insbesondere seit der Digitalisierung hat die Angebotsvielfalt um ein Vielfaches zugenommen. Welche Dienstleistungen fallen unter den Auftrag der Administration und wie unterscheiden sich diese von sog. Verlagsadministrationen? Welche Vergütungssätze sind für solche Aufgaben marktüblich?
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Internet

Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises. Steht der Filmausschnitt in einem werbefinanzierten Umfeld, z. B. durch vorgeschaltete VideoAdds (Videonzeigen) im Pre-Roll, Post-Roll oder Bannerwerbungen auf der Webseite, findet eine Monetarisierung der Werke statt, die normalerweise von einer reinen (werbefreien) Nutzungslizenz nicht abgedeckt ist.
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Rundfunk

Die Verwendung einzelner Filmausschnitte in anderen Filmproduktionen und Sendungen wird als “Clip Licence Agreement” bzw. “Schnipselrecht” bezeichnet. Es handelt sich hierbei in der Regel um kleine, zusammenhängende Filmsequenzen aus einem Film. Sie dienen zur Illustration und Dokumentation als dramaturgisches bzw. die Authentizität unterstreichendes Stilmittel oder u. a. für die Herstellung von Trailern. Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachhinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises.
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Arbeitsphasen und Vergütungsanteile einer Website-Konzeption

Design im Internet entwickelte sich zu einer eigenen Disziplin der Mediengestaltung. Modernes Webdesign wird bestimmt von Usabilitynutzen, responsiven Umsetzungen und funktionellem Social Media. Umgangssprachlich wird von Screendesign oder Webdesign gesprochen und meint damit die klassische “Homepage”, die Website-Konzeption. Die Verwendung unterschiedlicher Terminologien zwischen Designer und Auftraggeber führen nicht selten zu Kommunikationsfehlern in der Zielbestimmung und -umsetzung einer Website.

Kommt es zwischen den Beteiligten zum Streit, wirft der Konflikt regelmäßig viele Fragen auf. Was genau wurde geschuldet und warum konnten bestimmte Aufgabenstellungen nicht zu Ende geführt werden? Wie sind die fertig gestellten Webseitenanteile letztendlich zu vergüten? Wurden Vereinbarungen mündlich oder schriftlich getroffen? Wurden Freigabeerklärungen abgegeben?
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“Rights Managed” (RM) ist ein Lizenzmodell, “Royalty Free” (RF) heißt nicht kostenlos

Der Fall:
Der Bildermarkt ist ein sehr vielschichtiger Markt und unterliegt einem ständigen Wandel. Die Bildbeschaffung ist aufwändiger geworden. Besonders Bildagenturen sehen sich neuen Herausforderungen gegenübergestellt, attraktive Rechtepakete zusammenzustellen. Inzwischen hat sich eine Vielzahl von Anbietermodellen entwickelt wie z. B. Microstocks, Midstocks, Abonnements, Rights Managed (RM)-, Royalty Free (RF)- und Righs Ready (RR)-Modelle mit ständig wechselnden Lizenz- und Preiskonstellationen. Die Grenzen der Stockanbieter sind fließend. Eine zunehmende Digitalisierung und unkontrollierte Verbreitung im Netz begünstigen immer häufiger Urheberrechtsverletzungen und damit verbunden die Problematik der Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung ex ante oder ex post.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien spielen Reichweiten und Nutzungsintensität zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Für eine Honorarbestimmung ist zudem der Lizenzstatus eines Bildes entscheidend. Ein RM-Modell z. B. zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt für ein bestimmtes definiertes Projekt und Honorar erworben wird. Insbesondere ist eine lückenlose Dokumentation über die Verwendung des Lichtbildes durch alle derzeitigen und bisherigen Lizenznehmer vorhanden. Dieser Anspruch existiert nicht in Micro-, Mid-Stock- oder Royalty Free (RF)-Modellen.
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Gestaltung, Kommunikationswirkung und Vergütung von Internetseiten

Der Fall:
Nach einer Studie des Website-Monitoring-Diensts Pingdom ist im Jahr 2012 die Zahl der aktiven Internetnutzer weltweit auf 2,4 Milliarden gestiegen. Im Dezember 2012 wurden rund 634 Mio. Webseiten gezählt. Etwa 1,2 Trillionen Suchanfragen sind nach diesen Angaben in Google in 2012 durchgeführt worden. Rund 376 Milliarden Webseiten sollen laut dem US-Dienst “Internet Archiv” (Stand: 13.01.2014) weltweit über das gesamte Internetzeitalter hinweg online gespeichert worden sein. Die quantitative Menge gibt jedoch keinen Aufschluss über die Qualität von Inhalten und Design.

Zentrale Fragen im Grafikdesign sind die grundlegenden Fragen der Identität, der Zielsetzung und der Wettbewerbsstrategie von Marken und Unternehmen. Die kreative Designleistung basiert dabei auf einer gründlichen analytischen und konzeptionellen Vorarbeit. Durch die fortschreitende technologische Entwicklung in den digitalen Medien entwickelte sich das Design im Internet zu einer eigenen Disziplin.
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Angemessene Vergütung von Gestaltungsaufträgen in Digital und Print

Der Fall:
Grafische Gestaltung und Design existiert in unserer modernen, werbedominierten Umwelt mittlerweile fast in jedem Bereich. Missverständliche Verwendung von Begrifflichkeiten, falsche Produktionsabläufe, fehlende vertragliche Vereinbarungen oder Mehrfachverwendungen von Vorlagen und Inhalten in den unterschiedlichen Disziplinen Digital (Webdesign) und Print können Fehler generieren. Oft stellt sich am Ende einer Fehlerkette oder nach einem Auftragsabbruch die Frage der angemessenen Vergütung für Designleistungen.

Grafikdesign schließt heute viele Spezialdisziplinen ein, u. a. Fotodesign, Text, Illustrationen oder z. B. Webdesign. Zu Designarbeiten zählen aber auch Beratung und Konzeption, Layoutarbeiten, Designmanagement, Retusche, Reinzeichnungen, Drucküberwachung oder die Präsentation. Zentrale Fragen im Grafikdesign sind die grundlegenden Fragen der Identität, der Zielsetzung und der Wettbewerbsstrategie von Marken und Unternehmen. Die kreative Designleistung basiert dabei auf einer gründlichen analytischen und konzeptionellen Vorarbeit.
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