Dipl.-Sachverständiger (BWA) für Medienproduktion und Mediendesign

 

Musiker Magazin
              03 2011

Ausgabe 2011/3, 19.08.2011, Musiker Magazin (DE)

Alles nur geklaut ? Dieter Bohlen und seine Kompositionen

 

RTL, Samstagabend, 07.05.2011, 20.15 Uhr: Deutschland sucht den Superstar. Nach rund 4 Stunden war es amtlich. Pietro Lombardi ist Deutschlands neuer Superstar 2011. Und, ganz ohne Zweifel war seine letzte Performance auch eine ausgesprochen gute. Dieter Bohlens selbst komponierter Song “Call my name” verhalf dem sympathischen Sänger mit der natürlich naiven Ausstrahlung zum Durchbruch. “Call my name” ist im besten Fall eine (ungenehmigte?) Bearbeitung des Originals von “OneRepublic” mit dem Titel “Marching On” (Live gesehen im ZDF Morgenmagazin am 04.06.2010), also fast genau 11 Monate VOR der angeblichen Uraufführung von “Call my name”.

 

Die Musikprofis wissen um die verwertungsrechtlichen Regeln im Music-Business: Bei einer ungenehmigten Bearbeitung gibt es nicht nur kein Geld von der Verwertungsgesellschaft, sondern im ungünstigsten Fall auch noch eine saftige Strafe wegen Copyrightverletzung der Autoren (Komponisten und Texter). Die Melodienfolge ist im Vergleich der beiden Titel prinzipiell identisch, der Text wurde ausgetauscht. Dieser Tatbestand stellt mindestens eine (Text-) Bearbeitung dar, eine (Musik-) Bearbeitung beinhaltet diese Version jedoch nicht. Vorsichtigerweise könnte von einem Musikarrangement gesprochen werden, was eine “Bearbeitung” im weitesten Sinne darstellt. Um als Bearbeitung allerdings von der Verwertungsgesellschaft anerkannt zu werden, müssten wesentliche (erkennbare) Teile des Werkes bearbeitet und damit neu komponiert sein...

 

« Erschienen in der Fachzeitschrift Musiker Magazin, Ausgabe 3/2011,
S. 38 f., Lüneburg/DE 2011, www.musikermagazin.de. Vervielfältigung und Nachdruck
nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »

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Musiker Magazin
              01 2009

Ausgabe 2009/1, 07.01.2009, Musiker Magazin (DE)

Geheimcode "Glasmaster"

 

Die überwiegende Zahl der Presswerke verweigert eine Herausgabe der "Glasmaster" (Presswerkzeuge). Sie fürchten sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der Glasmaster durch Piraterie und der sehr exklusiv geschützten Fertigungstechnologie. Allerdings ist zur Durchführung einer vorsätzlichen Raubkopie kein Glasmaster notwendig und Informationen über die verwendeten Maschinen sind bei den jeweiligen Maschinenherstellern frei erhältlich. Vielmehr liegt die Zurückbehaltungspraxis in einer Konkurrenzabwehr durch Mitbewerber aber auch in der dauerhaften „Zwangs-Bindung“ des Kunden begründet.

 

Die Hauptargumente der Presswerke, warum Glasmaster nicht herausgegeben werden können, werden meist mit dem Aufbringen von Codierungen, Werbelogos der Hersteller, der Berufung auf einen angeblichen Dienstvertrag oder damit begründet, dass das Glasmaster ein Maschinenteil sei, meistens mit dem Zusatzvermerk, dieses bestünde aus purem Silber und wäre somit fast unbezahlbar, sozusagen „wahre Goldschätze“. Oft wird auch mit der technischen Inkompatibilität bei anderen Presswerken argumentiert. 

 

« Erschienen in der Fachzeitschrift Musiker Magazin, Ausgabe 1/2009,
S. 34 f., Lüneburg/DE 2009, www.musikermagazin.de. Vervielfältigung und Nachdruck
nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »

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Fachhefte grafische Industrie 06 2006

Ausgabe 2006/6, 10.12.2006, Fachhefte grafische Industrie/Bulletin technique (Bern/CH)

Gutachtenerstellung in der grafischen Industrie

 

Der Bezug eines Sachverständigen zur Begutachtung einer Sachlage ist in vielen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens etabliert und die Rechtsprechung stützt sich in vielen Fällen auf Gutachten von Sachverständigen ab. Der vorliegende Beitrag orientiert sich an den Gegebenheiten in Deutschland. Das Thema ist aber auch über die deutsche Praxis hinaus von Wichtigkeit.

 

Ein Sachverständiger kann auf unterschiedliche Art zur Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden. Er kann einen Privatauftrag erhalten, von Gericht oder Staatsanwaltschaft beauftragt, durch eine Behörde oder im Rahmen einer technischen Überwachung eingesetzt, aber auch als Schiedsgutachter tätig werden. Ein Privatgutachten wird oftmals auch zur Einholung einer Expertenmeinung verwendet und dient zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und somit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Es bietet sich aber auch die Möglichkeit, durch einen fachlich fundierten Tatsachenvortrag ein Gerichtsverfahren zu beginnen.

 

« Erschienen in der Fachzeitschrift Fachhefte grafische Industrie, Ausgabe 6/2006,
S. 14 ff., Bern/CH 2006, www.fachhefte.ch. Vervielfältigung und Nachdruck
nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »

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Film-TV-Kameramann 10 2006

Ausgabe 2006/10, 25.10.2006, Film & TV Kameramann (DE)

Kratzer des Anstoßes

Mediensachverständiger: Was er macht und wann man ihn unter Umständen braucht.

 

Immer häufiger taucht auch bei Medienschaffenden und –dienstleistern die Frage auf, wann man einen Sachverständigen und Gutachter hinzuziehen sollte oder gar muss. Stefan Braun, selbst aus der Zunft, stellt das Problemfeld vor.

 

Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen, gerade im Medienbereich, als sinnvoll anzusehen und welche Einsatzgebiete sind zu benennen? So ist der gesamte Vervielfältigungsbereich für CD- und DVD-Produktionen ein technisch  kompliziertes Feld. Mangelnde Qualitätssicherungsmaßnahmen, eventuell fehlende Produkt- und Personenzertifizierungen generieren eine Flut an Fehlern (z. B. Kodierungsprobleme, falsche Spurdichten, Lufteinschlüsse bei der Pressung, fehlende Endlackierungen zur Haltbarkeitsveredelung bei Trägern, falsche und fehlerhafte Konfektionierungen etc.). Im Filmbereich kommt es z. B. dann zum Streit, wenn Filmentwicklungen einen teuren Drehtag vernichten oder Produktionen sich aus komplizierten Gründen verzögern und Ausfallhonorare oder Vertragsstrafen entstehen. In der Audio-Produktion sind z. B. eine fachgerechte Umsetzung von Tonaufnahmen und deren Mischungen zu beurteilen, aber auch künstlerische und produktionstechnische Leistungen können zum Streitgegenstand werden. Speziell der Schadensersatz ist ein schwieriger Bereich. Wie weist man z. B. einen Schaden nach, der aus der Nichterfüllung eines Vertrages herrührt?

 

« Erschienen in der Fachzeitschrift FILM & TV KAMERAMANN, Ausgabe 10/2006,
S. 40 ff., München 2006, www.kameramann.de. Vervielfältigung und Nachdruck
nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »
 

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Fachjournalist 05 2006

Ausgabe 2006/05, 07.09.2006, Fachjournalist (DE)

Der Sachverständige in der Medienproduktion

Ein überblick

 

Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.

Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.

 

« Erschienen in der Fachzeitschrift Fachjournalist, Ausgabe 5/2006,
S.15 ff., Berlin 2006, www.dfjv.de. Vervielfältigung und Nachdruck

nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »

 

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Value Magazin 04 2006

Ausgabe 2006/04, 08.04.2006, Value Magazin (DE)
Wann wird ein Sachverständiger benötigt?

 

Zwei gegenläufige Trends nehmen Form an oder besser gesagt: sie verlieren diese. Zum einen ist nicht mehr zu übersehen, dass sich Juristen zu Medienanwälten spezialisieren. Auf der anderen Seite ist der Begriff „Medien“ in den letzten Jahren immer weiter verwässert worden. Aus der unübersichtlichen Rechtslage mit einer explosionsartig steigenden Anzahl an Vorschriften ergeben sich für Druck- und Medienschaffende häufig Probleme.

« Erschienen in der Fachzeitschrift Value, Ausgabe 4/2006,
S.55, Zell/Mosel 2006. Vervielfältigung und Nachdruck
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. »

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