Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Internet

Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises. Steht der Filmausschnitt in einem werbefinanzierten Umfeld, z. B. durch vorgeschaltete VideoAdds (Videonzeigen) im Pre-Roll, Post-Roll oder Bannerwerbungen auf der Webseite, findet eine Monetarisierung der Werke statt, die normalerweise von einer reinen (werbefreien) Nutzungslizenz nicht abgedeckt ist.
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Rundfunk

Die Verwendung einzelner Filmausschnitte in anderen Filmproduktionen und Sendungen wird als “Clip Licence Agreement” bzw. “Schnipselrecht” bezeichnet. Es handelt sich hierbei in der Regel um kleine, zusammenhängende Filmsequenzen aus einem Film. Sie dienen zur Illustration und Dokumentation als dramaturgisches bzw. die Authentizität unterstreichendes Stilmittel oder u. a. für die Herstellung von Trailern. Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachhinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises.
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Dienstleistungsanteil eines Designauftrags

Der Fall:
Eine Druckerei wurde beauftragt, eine Grafikdatei mit Bildern, Schriften (mehrsprachig) und Logos in unterschiedlichen Ebenen für ein DVD-Cover herzustellen, die anschließend von anderen Firmen (Presswerke, Fernsehstudios, etc.) übernommen und modifiziert werden können. Alle grafischen Vorarbeiten, Fotos, Original-Logos stammen vom Auftraggeber und wurden von diesem an die Druckerei angeliefert. Die Druckerei verweigert die Herausgabe der beauftragten Datei incl. Ebenen aus Gründen der “Designhoheit” und lieferte nur eine Bilddatei ohne Ebenen.

In der Regel schließen die Vertragsparteien einen Vertrag über die zu erfüllenden Leistungen. So sind die zentralen Elemente eines Design-Auftrags der Entwurf, das Nutzungsrecht und die Vergütung. Der Entwurf stellt dabei der erste und wichtigste Schritt dar. Zweck des Entwurfs ist die Entscheidungshilfe für die weitere Entwicklung des Auftrags. Die Nutzungsrechteübertragung läuft in der Regel meist mehrstufig ab, je nach Art, Umfang und Frequenz der Nutzung. Die Rechteübertragung berücksichtigt des Weiteren ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrechts, das zudem noch inhaltlich, zeitlich oder räumlich eingeschränkt werden kann.
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