Corporate Website: Webdesign-Leistungen in WordPress

WordPress ist ein freies Weblog Publishing System, das auf die häufige Veröffentlichung von Artikeln und entsprechend häufige Aktualisierung einer Webseite (Texte und Bilder) zugeschnitten ist. Die Applikation erlaubt das schnelle und einfache Erstellen und Publizieren von Beiträgen. Jeder Beitrag kann einer oder mehrerer frei erstellbarer Kategorien zugewiesen werden. Die entsprechenden Navigationselemente werden automatisch erzeugt. Dabei arbeitet WordPress mit den anerkannten Webstandards und trennt konsequent Inhalt und Layout, ohne sich um die Einhaltung von Standards kümmern zu müssen.

Aussehen und Funktionsumfang kann selbst bestimmt werden. Seiten werden hierarchisch verwaltet. Ebenso kann WordPress als Content Management System (CMS) oder Dokumentationstool betrieben werden.
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Angemessene Vergütung bei unerlaubt verwendeten Lichtbildern auf Internetseiten

Der Fall:
Shoppingplattformen, digitale Marktplätze oder Internetversteigerungen sind Teil des E-Commerce-Erfolgs im Netz. Hierbei haben Verkäufer die Möglichkeit, ihre Produkte selbst in Verkaufsumgebungen mehr oder weniger ausführlich einzustellen. Oftmals werden dabei aber nicht die (Urheber)-Rechte Anderer beachtet, Bilder und Texte bedenkenlos und ungefragt kopiert sowie Bildquellennachweise weggelassen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung im Nachhinein.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien (aber auch bei Printmedien) spielen Reichweiten bzw. Auflagen zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Selbst hergestellte und bearbeitete Lichtbilder wurden auf einer Auktionsseite im Internet durch einen anderen Nutzer ungenehmigt ohne Bildquellennachweis verwendet. Ist das nachträglich zu berechnende Bildhonorar nach allgemeinen Durchschnittswerten oder nach Vergütungstarifen zu ermitteln? Ist ein Verletzeraufschlag gerechtfertigt?
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