Angemessene Vergütung von Comic-Strips, Cartoons und Illustrationen

Der Fall:
Aufwändige Illustrationen, lustige Comics und Cartoons sowie kritische Karikaturen sind begehrte Objekte zum Tausch auf Social Media Plattformen, Peer-to-Peer-Servern oder z. B. auf Bildergalerien. Bilder und Texte werden teilweise bedenkenlos ungefragt kopiert und veröffentlicht, Urheberangaben fehlen oder werden absichtlich weggelassen. Wer gezielt durch sein Internetdesign Suchmaschinen mit einbezieht, kann sich nach laufender Rechtsprechung nicht darauf berufen, dass Suchergebnisse gegen sein Urheberrecht verstoßen, wenn dann Bilder aus dieser Seite gefunden und in Suchergebnissen dargestellt werden. Anders sieht es aus, wenn fremde Bilder in die Gesamtgestaltung einer Webseite eingebettet und die Seite selbst kommerziell genutzt wird. Webseitenbetreiber machen sich dann diese fremden Bilder zu Eigen und haften. Auch ein Hinweis, dass Bilder nicht selbst eingestellt wurden, wirkt demzufolge nicht entlastend.

Comic-Strips (Bildergeschichten) bilden, in Abgrenzung zur klassischen Fotografie, eine eigene Kunstform der sog. “sequentiellen Kunst” und kombinieren Literatur mit bildender Kunst. Der künstlerische Aufwand für die Herstellung eines Comics unterscheidet sich in der bloßen Verwendung einer Fotografie erheblich. Oft werden künstlerische und grafische Leistungen nicht ausschließlich nur für ein Medium (z. B. Internet), sondern in Kombination mit anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, Merchandising etc.) lizenziert oder als “Buy-Out” veräußert.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Die Höhe der angemessenen Vergütung kann nach unterschiedlichen Kriterien errechnet werden (Schadenberechnung, übliche Vergütung, Herausgabe des Verletztergewinns), wobei der Verletzter ein Wahlrecht hat. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung im Nachhinein. Ist das nachträglich zu berechnende Bildhonorar nach allgemeinen Durchschnittswerten oder nach Vergütungstarifen zu ermitteln?

Die Fragestellung:

Feststellen einer angemessenen monatlichen Lizenzgebühr für Comic-Werke innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Auftraggeber:
Amtsgericht; (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren)

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