Frequenzmodulierter Raster – Ein Raster für alle Fälle?

Der Fall:
Frequenzmodulierte Rasterverfahren ermöglichen fotoähnliche, feinste Detailwiedergaben bei schwierigen Motiven, z. B. Textilmuster, Holzmaserungen, Teppichmuster, Strukturen, etc. als plastisch-fotorealistisches Druckergebnis selbst bei qualitativ schlechten Papiersorten. Da die Verteilung der Punkte ortsvariabel ist, können sich diese den Konturen und Informationen der digitalen Bildvorlage besser anpassen. Feinststrukturen können jedoch bei der Übertragung von der Bildvorlage auf die Druckplatte und das Papier stabilitäts- und damit Qualitätsschwankungen unterworfen sein.

Ein Veranstaltungskatalog wurde standardmäßig im amplitudenmodulierten Rasterungsverfahren hergestellt. Zur Qualitätsverbesserung wurde bei Folgeaufträgen auf das frequenzmodulierte Rasterungsverfahren umgestellt. Im Folgedruck entstand eine massive Qualitätsverschlechterung.

Entscheidende Einflussfaktoren auf das Druckergebnis haben veränderte Parameter wie z. B. der Druckprozess, die Auswahl der Materialien, die korrekte Belichtung sowie die Belichtungseigenschaften von Druckplatten. Besonders nachteilig verhält sich der Einsatz der FM-Rasterung in der Druckformenherstellung. Das FM-Raster hat einen empfindlichen Tonwertzuwachs im Fortdruck (Punktzunahme bei Papier- und Farbablagerungen). Problematisch ist der Einsatz von FM-Rasterungen, wenn die Wiederholbarkeit eines identischen Auftrags mit neu gerechneten Druckplatten erfolgen soll.

Die Qualität des Druckergebnisses hängt zudem von gelieferten Reproduktionsvorlagen und den anschließenden Arbeitsprozessen ab. Da das FM-Raster eine Rasterungsart ist, die feinste Bilddetails (fotorealistisch) abbildet, werden besonders hohe Anforderungen an die Qualität eines Bildes gestellt. Sind Bilder vor dem Druck zu kontrastarm hergestellt, können diese während des Druckvorgangs kaum verbessert werden.

Die Fragestellung:
Bewerten und Vergleichen von im FM-Rasterungsverfahren hergestellten Probeandrucken.

Auftraggeber:
Amtsgericht; (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren)