Designleistungen unter dem Aspekt der Doppelschöpfung

Der Fall:
Bereits in der griechischen Antike wurden Kaufleute von Piraten überfallen. In der heutigen Vernetzung lassen sich Urheberrechtsverletzungen schneller und einfacher aufdecken. Trotz oder wegen der modernen Technik können Designer nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Es besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt ein Designer sein Werk oder ein ähnliches Motiv im Internet oder z. B. in einer Printpublikation, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Als Schutzbehauptung dient oftmals der Umstand einer Doppelschöpfung. Die Doppelschöpfung bezeichnet ein Werk, das mit einem bereits bestehenden Werk eines Dritten identisch ist. Der Urheber der Doppelschöpfung soll dabei von dem anderen (ursprünglichen) Werk keine Kenntnis gehabt haben. Dies gilt für Musikwerke, Fotografien, Grafikdesign und bildende Kunst gleichermaßen.
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