Privatauftrag

Weitere Informationen zur privaten Auftragserteilung:

Sachverständiger seit 2005.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger seit 09/2012.
Wiederbestellung 09/2014 – 09/2019, 09/2019 – 09/2024.
Bestellungsgebiet: Medienproduktion und Mediendesign

Auftraggeber für mündliche und schriftliche Gutachten sind Privatpersonen, Gewerbetreibende, Firmen & Institutionen sowie Versicherungen.

Ist ein Sachverständiger zuvor bereits für eine Prozesspartei als Privatgutachter tätig gewesen, wird das Gericht in der Regel den Sachverständigen nicht erneut beauftragen. Sie sollten deshalb vor einer Anfrage abwägen, welchen “Weg” Sie gehen wollen: der Sachverständigenbeweis über die gerichtliche Beauftragung oder das Privatgutachten (siehe Informationen “Die Besonderheiten des Privatgutachtens” auf dieser Seite unten).

Eine Tätigkeit als Sachverständiger für den Auftraggeber setzt eine Auftragserteilung voraus. Ein Tätigwerden des Sachverständigen beginnt erst nach Auftragserteilung und Überweisung eines Kostenvorschusses. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätte. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.

Bei telefonischen Anfragen an den Sachverständigen ist ein 10-minütiges, kostenfreies Erstgespräch zur Erkennung der Sachlage enthalten. Telefonische Antworten oder Analysen zur Sachlage werden in diesem Erststadium nicht erteilt. Weitere schriftliche und mündliche Ausführungen werden nach Einzahlung eines Kostenvorschusses geleistet. Ist die Fallsituation komplex, erfordert dies zur Feststellung von Aufwand und Kosten eines Gutachtens / einer Untersuchung erfahrungsgemäß einen Zeitaufwand von mind. 30 Minuten. Dieser Aufwand ist ebenso im Voraus zu entgelten.

Eine Auftragserteilung erfolgt auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Alle Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.

Die Besonderheiten des Privatgutachtens: Wozu dient ein Privatgutachten?

  • Fachlich fundierter, qualifizierter Parteivortrag,
  • ermöglicht der Partei einen Einstieg in ein gerichtliches Verfahren,
  • ermöglicht der Partei einen Sachverständigenbeweis in einem laufenden Verfahren,
  • dient der Entscheidungshilfe, ein Gerichtsverfahren zu beginnen oder zu beenden,
  • fachliche Überprüfung bestimmter Inhalte und Fragestellungen,
  • während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.