Tatsachenquellen

In den Aufgabenbereich des Gerichtsgutachters fällt die Tatsachenfeststellung (Erhebung von Befundtatsachen und sachkundige Beurteilung von Tatsachen. Als Tatsachenquellen kommen insbesondere in Betracht:

  • Aktenstudium (Anknüpfungstatsachen)
  • Ortsbesichtigung
  • Untersuchung von Personen
  • Untersuchung von Sachen und Laboranalysen
  • Experimente und Rekonstruktionen
  • Pläne, Urkunden, Lichtbilder
  • Behördenauskünfte
  • Befragung von Personen (Parteien, Zeugen)
  • Selbständiges Beweisverfahren