Angemessene Vergütung von Gestaltungsaufträgen in Digital und Print

Der Fall:
Grafische Gestaltung und Design existiert in unserer modernen, werbedominierten Umwelt mittlerweile fast in jedem Bereich. Missverständliche Verwendung von Begrifflichkeiten, falsche Produktionsabläufe, fehlende vertragliche Vereinbarungen oder Mehrfachverwendungen von Vorlagen und Inhalten in den unterschiedlichen Disziplinen Digital (Webdesign) und Print können Fehler generieren. Oft stellt sich am Ende einer Fehlerkette oder nach einem Auftragsabbruch die Frage der angemessenen Vergütung für Designleistungen.

Grafikdesign schließt heute viele Spezialdisziplinen ein, u. a. Fotodesign, Text, Illustrationen oder z. B. Webdesign. Zu Designarbeiten zählen aber auch Beratung und Konzeption, Layoutarbeiten, Designmanagement, Retusche, Reinzeichnungen, Drucküberwachung oder die Präsentation. Zentrale Fragen im Grafikdesign sind die grundlegenden Fragen der Identität, der Zielsetzung und der Wettbewerbsstrategie von Marken und Unternehmen. Die kreative Designleistung basiert dabei auf einer gründlichen analytischen und konzeptionellen Vorarbeit.

Durch die fortschreitende technologische Entwicklung in den digitalen Medien entwickelte sich das Design im Internet zu einer eigenen Disziplin. So umfasst das Webdesign (Screendesign) heute neben der Gestaltung von Internetauftritten als virtuelle Plattformen für Organisationen, Unternehmen, Institutionen und private Bereiche die Gestaltung von E-Commerce-basierenden Seiten (Shoppingplattformen), Entertainmentlösungen, E-Learning oder z. B. Mobile-Anwendungen. Über die Gestaltung von Schrift, Text, Illustrationen und Fotodesign hinaus erweiterte sich das Spektrum des Designers auch auf Filme und Musik.

Beim Fotodesign liegt der Schwerpunkt auf der Bildgestaltung. Einerseits bedeutet Bildgestaltung die sorgfältige Auswahl von Aufnahmeorten, Models, Requisiten, Styling oder z. B. Equipment. Andererseits ist Bildgestaltung auch die gestalterische Weiterverarbeitung am Computer mit Hilfe von Bildbearbeitungsprogrammen.

Für die Berechnung von Nutzungshonoraren und Designleistungen gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle und -methoden, die weder pauschalisierbar, noch grundsätzlich vergleichbar sind. Je nach Einzelfall und unter Einbeziehung von bestimmten Faktoren kann eine Marktwertermittlung und damit die Findung einer angemessenen Vergütung erfolgen.

Die Fragestellung:
Bewertung einer angemessenen Vergütung von Gestaltungsaufträgen für Geschäftspapiere und Webseite.

Task: Gerichtsgutachten im Zivilverfahren

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