Der Umgang mit Designkosten für Werbeanzeigen

Die Herstellung von Publikums-, Fach-, und Special Interest-Zeitschriften erfolgt durch Produktionsabteilungen der Verlage, ebenso durch freie Grafiker oder Druckereien mit Produktionsvorstufe (Prepress). Redaktionelle Tätigkeiten werden oftmals von den Tätigeiten rund um Werbebudgets (z. B. Werbeanzeigen) getrennt kalkuliert. Interne Regelungen einer unterschiedlichen Bewertung von Inhalten, wie sie bei Verlagen teilweise üblich sind, können nicht auf eine übliche Tätigkeit im Desktop-Publishing generalisiert werden.

Dürfen Designkosten für eine Werbeanzeige von den Satzkosten in der Heftherstellung und/oder von den Platzierungskosten einer Werbeanzeige nach Mediadaten abgezogen werden? Welche Kosten zählen eigentlich zu Satzkosten und was genau bedeuten Platzierungskosten nach Anzeigenpreisliste?

Je nach Redaktion, Verlag bzw. Auftraggeber wird die Berechnung von Satzkosten unterschiedlich behandelt. Eine Trennung von Redaktion und Werbung kann z. B. aus dem Grund erfolgen, wenn die Firmenstruktur in sog. Profitcentern organisiert ist. Insbesondere kommt es auf die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Satzbetrieb (bzw. Grafiker) an, wie mit Satzkosten umzugehen ist. Die Vergütungsermittlung hängt von den realen Gegebenheiten des Auftrags ab.

Anzeigenpreise weisen lediglich die Platzierungskosten in Abhängigkeit von Größe, Farbigkeit, Seitenposition und Schaltungshäufigkeit im jeweiligen Print- bwz. Online-Medium aus. Die Anzeigenpreise werden hierfür in sog. Mediadaten dargestellt. Diese enthalten nähere Hinweise zu Schaltungsterminen, Erscheinungsweisen, Anzeigenkonditionen, Details zu Druckverfahren, Angaben zu Reichweiten und Verbreitungsgebieten des Mediums sowie redaktionelle Themenpläne. Gestaltungskosten für Anzeigen werden branchenüblich nach Aufwand separat berechnet, wenn der Auftraggeber keine finale Druckvorlage abliefern kann.

Die Fragestellung:
Handelt es sich bei den abgerechneten Tätigkeiten um Leistungen, die üblicherweise bei den Satzkosten mitberücksichtigt werden? Ist der angebotene Preis pro Seite in diesem Fall ortsüblich und angemessen?

Auftraggeber:
Landgericht (Gerichtsgutachten)