Stockfotografie: Hochwertige Aufnahmen mit künstlerischem Anspruch nach Preisliste?

Stockfotos (auf „Lager“ gelegte Bilder), auch Agenturfotografie genannt, sind Fotografien, die, durch Erwerb einer Nutzungslizenz, zum Verkauf angeboten werden, bevor ein Käufer daran interessiert ist. Sie sind i.d.R. zweckungebunden für einen universalen Einsatz hergestellt und ausgewählt. Sie unterscheiden sich wesentlich von Auftragsfotos, bei denen ein Kunde den Fotografen beauftragt, ein bestimmtes Motiv fotografisch umzusetzen.

Welche Kriterien gelten für Stockfotografien, um deren künstlerischen Anspruch festzustellen? Für eine bestimmte Bildaussage spielen eine Reihe von Gestaltungskriterien und Kompositionsschemata eine Rolle, u. a. der fotografische Moment der Aufnahme, Spannung, Rhythmus, Ruhe, Statik, Dynamik, Raum und Flächen u.v.a.m.

Es kommt entscheidend auf den Einsatz des Anwenders an, was unter einem Begriff wie der der „hochwertigen Aufnahme“ zu verstehen ist. Unter einem künstlerischen Aspekt kann ein Lichtbild nur dann als „hochwertig“ bezeichnet werden, wenn es eine Bildaussage hat und dementsprechend beim Rezipienten (Empfänger) eine bestimmte Bildwirkung hervorruft. Dann wird es voraussichtlich auch gleichzeitig die Option eines gut verkäuflichen Bildmotivs haben, sofern hierfür auf dem Markt ein bestimmter Bedarf nach solchen Motiven besteht.

Bildagenturen haben bestimmte Übernahmekriterien, unter denen Sie Bilder in ihren Katalog aufnehmen. Lichtbilder müssen diesen Übernahmekriterien entsprechen. Das Renommee eines Fotografen hängt u. a. von seiner (professionellen) Arbeitsweise, seinen Referenzen, dem öffentlichen Image sowie der Verbreitung seiner Werke ab. Grundsätzlich obliegt die Preis- und Lizenzgestaltung dem Marktanbieter. Nach betriebswirtschaftlichen Regeln wird der (Lizenz-)Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Geeignete Berechnungsmodelle sind die Ermittlung einer fiktiven Lizenzgebühr, die Berechnung als Auftragsproduktion oder die tarifliche Nutzungsvergütungsermittlung. Letztendlich entscheiden Erfahrungsregeln zu Nutzungsvergütungen im Einzelfall.

Die Fragestellung:
Handelt es sich bei den Lichtbildern um professionell gefertigte, hochwertige Aufnahmen mit künstlerischem Anspruch, denen ein aufwändiger Erstellungsprozess durch einen renommierten, professionellen Fotografen zugrunde liegt? Sind die geforderten Lizenzhonorare nach Preisliste üblich, angemessen und auf dem entsprechenden Markt realisierbar?

Auftraggeber:
Amtsgericht (Gerichtsgutachten)