Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis, Talk am 14.11.2023


Dr. Stefan Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über forensische Analyseverfahren.
Gastvortrag am 14.11.2023 an der IHK Darmstadt im Rahmen des Hessischen Sachverständigentages 2023 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Deep Fake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Foto-Forensik: Was wir aus Metadaten lesen

Das Gleiche ist nicht dasselbe. Das gilt auch für Lichtbilder. Das gleiche Foto bedeutet, dass sich zwei unterschiedliche Fotografien aufs Haar gleichen (z. B. Papierabzüge vom Original, digitale Kopien), während dasselbe auf eine Identität hinweist, dementsprechend nur einmal existiert (z. B. das Kameraoriginal). Dasselbe Foto ist also genau das eine spezielle unveränderliche Bild. In der Forensik ist dieser Unterschied von Bedeutung, wenn es um die Feststellung von Veränderungen am Bild geht. Häufig werden dem Forensiker (veränderte) Kopien von Bildern vorgelegt, die laut Auftraggeber Originale seien.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. “blinden” Verfahren, da i.d.R. Rückschlüsse nur aus vorliegendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Bei einer Feststellung der Authentizität digitaler Bilder werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Foto-Forensik beschäftigt sich mit dem Auslesen fotografischer Metadaten, Kameradateisystemen, Dateiformaten, Untersuchung von Bilddateien und im weiteren Sinne ebenso mit der Gesichtserkennung.
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Der Farbwinkel definiert den Farbton “Hue”

Fotoaufnahmen unterschiedlicher Fotosessions, verschiedener Fotografen und variierender Fotohardware wirken ohne Angleichung von Farbe, Sättigung und Helligkeit in der Regel uneinheitlich. Werden Motive zudem bei wechselnden Lichtverhältnissen fotografiert (Tageslicht, Kunstlicht, Mischlicht, Gegenlicht etc.), sind Anpassungen unumgänglich. Welche Toleranzen sind bei Farbanpassungen erlaubt? Wie werden Farbanpassungen definiert und welche Festlegungen müssen getroffen werden, wenn Farbkoordinaten eines Quellprofils außerhalb des Farbraumes des Zielprofils liegen?

Fertigungsprozesse unterliegen ausnahmslos einer Fülle von Einflüssen, die unvermeidbare Abweichungen einzelner Produkte, Chargen, Serien etc. von vereinbarten Vorgaben verursachen bzw. Schwankungen innerhalb einer gefertigten Produktserie zur Folge haben. Solche Prozesseinflüsse können systematischer oder zufälliger Natur sein und beruhen auf einer Vielzahl von Ursachen.
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Wertermittlung eines Bildarchivs

Werden Bilder unrechtmäßig verwendet oder gehen diese z. B. durch technische Defekte verloren, stellt sich häufig die Entschädigungsfrage. Wann ist eine Bildsammlung tatsächllich verloren? Wann und wie können Bilddaten wiederbeschafft werden und welchen Wert haben diese, wenn sie als Produktionsdaten in der Auftragsproduktion verwendet wurden? Welches Wertermittlungsverfahren ist zur Feststellung einer Entschädigungshöhe geeignet?

Ein durch z. B. Festplattenversagen eingetretener Bilddatenverlust eines Bildarchives mit z. B. tausenden von Bildern bedeutet nicht zwingend einen vollständiger Verlust aller in der Vergangenheit hergestellten Bilddaten. Datensicherung und Datenrettung sind zwei von mehreren Möglichkeiten, Zugriff auf Daten zu erhalten.
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Stockfotografie: Hochwertige Aufnahmen mit künstlerischem Anspruch nach Preisliste?

Stockfotos (auf “Lager” gelegte Bilder), auch Agenturfotografie genannt, sind Fotografien, die, durch Erwerb einer Nutzungslizenz, zum Verkauf angeboten werden, bevor ein Käufer daran interessiert ist. Sie sind i.d.R. zweckungebunden für einen universalen Einsatz hergestellt und ausgewählt. Sie unterscheiden sich wesentlich von Auftragsfotos, bei denen ein Kunde den Fotografen beauftragt, ein bestimmtes Motiv fotografisch umzusetzen.

Welche Kriterien gelten für Stockfotografien, um deren künstlerischen Anspruch festzustellen? Für eine bestimmte Bildaussage spielen eine Reihe von Gestaltungskriterien und Kompositionsschemata eine Rolle, u. a. der fotografische Moment der Aufnahme, Spannung, Rhythmus, Ruhe, Statik, Dynamik, Raum und Flächen u.v.a.m.
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Kunst oder Gewerbe: Der Grafik-Designer als freier Beruf?

Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Oft wird unterstellt, dass die zu Werbe- und sonstigen Gebrauchszwecken erstellten Designarbeiten nicht den hohen Anforderungen, genügen, die die Rechtsprechung an eine Anerkennung der sog. Gebrauchskunst als künstlerisch i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG stelle.

Zwar seien Kreativität und technische Fähigkeiten des Designers erkennbar, es mangele jedoch an dem für eine gewisse Gestaltungshöhe erforderlichen Abstraktionsgrad. Die zu verwendenden Materialien und Formen seien vorgegeben, ebenso der Zweck, das Werk sei schablonenartig gefertigt. Deshalb sei ein Abstrahieren nur begrenzt möglich. Die Bindung durch Produkt- und Gebrauchszweck seien so deutlich prägend, dass keine abstrakte Aussage erkennbar wäre. Maßgeblich sei allein, wie die im Prüfungszeitraum der Einkünfteerzielung dienenden maßgeblichen Tätigkeiten, die der Gesamttätigkeit das Gepräge geben, einzuordnen seien.
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Die Feststellung künstlerischer Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Der Fall:
Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Unterstellt werden nicht selten organisatorische Leistungen einer Werbeagentur, die eine freiberufliche Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit “infizieren” (Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)). Die freiberuflichen Einkünfte unterliegen dann der Gewerbesteuer und bedeuten für den Kreativschaffenden zusätzliche finanziellen Belastungen. Betroffen hiervon sind künstlerische Berufe wie z. B. Designer in den Bereichen Foto, Grafik, Mode, Textil, Web sowie Bildhauer, Maler, Fotografen etc.

Eine gemischte Tätigkeit liegt dann vor, wenn neben dem rein künstlerischen Schaffen weitere Leistungen wie z. B. Anzeigenschaltungen, Abwicklung von Druckaufträgen, beratende Tätigkeiten etc. erbracht werden. Von Finanzbehörden wird zur Feststellung einer selbständig künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. I Nr. 1 EStG in der Regel eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Beurteilt wird die Qualifizierung des Designers und sein schöpferisches Werkschaffen. Nicht selten ist die Feststellung einer künstlerischen Tätigkeit nur durch die Anfertigung eines Gutachtens möglich. Der “Künstlerstatus” steht im Einklang zu dem bereits vom Urheberrechtsgesetz definierten Schutz für Werkschaffende.
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“Rights Managed” (RM) ist ein Lizenzmodell, “Royalty Free” (RF) heißt nicht kostenlos

Der Fall:
Der Bildermarkt ist ein sehr vielschichtiger Markt und unterliegt einem ständigen Wandel. Die Bildbeschaffung ist aufwändiger geworden. Besonders Bildagenturen sehen sich neuen Herausforderungen gegenübergestellt, attraktive Rechtepakete zusammenzustellen. Inzwischen hat sich eine Vielzahl von Anbietermodellen entwickelt wie z. B. Microstocks, Midstocks, Abonnements, Rights Managed (RM)-, Royalty Free (RF)- und Righs Ready (RR)-Modelle mit ständig wechselnden Lizenz- und Preiskonstellationen. Die Grenzen der Stockanbieter sind fließend. Eine zunehmende Digitalisierung und unkontrollierte Verbreitung im Netz begünstigen immer häufiger Urheberrechtsverletzungen und damit verbunden die Problematik der Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung ex ante oder ex post.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien spielen Reichweiten und Nutzungsintensität zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Für eine Honorarbestimmung ist zudem der Lizenzstatus eines Bildes entscheidend. Ein RM-Modell z. B. zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt für ein bestimmtes definiertes Projekt und Honorar erworben wird. Insbesondere ist eine lückenlose Dokumentation über die Verwendung des Lichtbildes durch alle derzeitigen und bisherigen Lizenznehmer vorhanden. Dieser Anspruch existiert nicht in Micro-, Mid-Stock- oder Royalty Free (RF)-Modellen.
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