Das Designkonzept: Kernbereich der Kreativarbeit


Der Designentwurf ist das Kernstück der Arbeit jedes Designers. Alle relevanten Informationen vereinen sich in dieser Arbeit und stellt einen schöpferisch-künstlerischen Vorgang dar.

Häufig entsteht in der Phase der Ausarbeitung eines Designentwurfs ein erheblicher Anteil, den der Designer bei der Wertschöpfung des zukünftigen Produktes / Projektes einbringt. Soll kreative Arbeit bewertet werden, muss man ihre Bausteine untersuchen.
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Musikwirtschaft: Administration vs. Musikmanagement

Das Music Business ist von einer großen Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen und Vertragsarten geprägt. Künstler, Schauspieler, Fotografen, Autoren, Komponisten, Texter, Produzenten etc., im Allgemeinen Urheber und Interpreten, melden ihre Werke und Aufführungen bei den unterschiedlichsten Verwertungsgesellschaften. Während der Urheber das Werk komponiert / textet / bearbeitet (Schöpfungshöhe), führt es der Interpret (Künstler) auf (Leistung).

Das Music Business ist ein sehr stark fragmentierter, schnelllebiger und komplexer Markt mit vielen Erscheinungsformen von Produkten und Dienstleistungen. Insbesondere seit der Digitalisierung hat die Angebotsvielfalt um ein Vielfaches zugenommen. Welche Dienstleistungen fallen unter den Auftrag der Administration und wie unterscheiden sich diese von sog. Verlagsadministrationen? Welche Vergütungssätze sind für solche Aufgaben marktüblich?
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Musik im Film: Kopiert oder nachgebaut?

Werbefilme sind i.d.R. mit einer Musik unterlegt oder auf eine bestimmte Musik geschnitten. Alternativ wird Musik für einen Werbefilm individuell produziert. Bei der Feststellung von Manipulationen oder Materialveränderungen (Schnitt, Mischungen, Klang etc.) hat die forensische Untersuchung einen besonderen Stellenwert. Insb. unter einem leistungsschutzrechtlichen Aspekt kann es von Bedeutung sein, genau einzuordnen, ob eine bestimmte musikalische Quelle aus einem Original kopiert oder selbst hergestellt (ein- bzw. nachgespielt) wurde. Vor allen Dingen ist es dann von Bedeutung, wenn die verwendete Filmmusik sich hörbar nicht mehr von einer Original-Originalquelle unterscheidet.

Wie stark und an welchen Stellen darf eine Quelle vom Vergleichsmaterial abweichen? Spielen bei der Feststellung von Übereinstimmungen Kriterien u. a. wie Lautstärken, Mischungsverhältnisse, veränderte Klangeigenschaften (Sound), Geschwindigkeiten und Auslassung von Ton- bzw. Gesangsspuren eine Rolle?
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Der Raubkopie einen Schritt voraus

Verhaltensabhängige Betrachtungen bei PiraterieabsichtenDer Raubkopie einen Schritt voraus
Autor: Dr. Stefan K. Braun, (S. 401-421)

Wissenschaft und Forschung 2017 (Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Forschung)
Sammelband mit wirtschaftswissenschaftflichen Beiträgen
Deutsch und Englisch
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Internet

Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises. Steht der Filmausschnitt in einem werbefinanzierten Umfeld, z. B. durch vorgeschaltete VideoAdds (Videonzeigen) im Pre-Roll, Post-Roll oder Bannerwerbungen auf der Webseite, findet eine Monetarisierung der Werke statt, die normalerweise von einer reinen (werbefreien) Nutzungslizenz nicht abgedeckt ist.
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Rundfunk

Die Verwendung einzelner Filmausschnitte in anderen Filmproduktionen und Sendungen wird als “Clip Licence Agreement” bzw. “Schnipselrecht” bezeichnet. Es handelt sich hierbei in der Regel um kleine, zusammenhängende Filmsequenzen aus einem Film. Sie dienen zur Illustration und Dokumentation als dramaturgisches bzw. die Authentizität unterstreichendes Stilmittel oder u. a. für die Herstellung von Trailern. Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachhinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises.
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Arbeitsphasen und Vergütungsanteile einer Website-Konzeption

Design im Internet entwickelte sich zu einer eigenen Disziplin der Mediengestaltung. Modernes Webdesign wird bestimmt von Usabilitynutzen, responsiven Umsetzungen und funktionellem Social Media. Umgangssprachlich wird von Screendesign oder Webdesign gesprochen und meint damit die klassische “Homepage”, die Website-Konzeption. Die Verwendung unterschiedlicher Terminologien zwischen Designer und Auftraggeber führen nicht selten zu Kommunikationsfehlern in der Zielbestimmung und -umsetzung einer Website.

Kommt es zwischen den Beteiligten zum Streit, wirft der Konflikt regelmäßig viele Fragen auf. Was genau wurde geschuldet und warum konnten bestimmte Aufgabenstellungen nicht zu Ende geführt werden? Wie sind die fertig gestellten Webseitenanteile letztendlich zu vergüten? Wurden Vereinbarungen mündlich oder schriftlich getroffen? Wurden Freigabeerklärungen abgegeben?
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Untergrund-Piraterie: Industrielle Vervielfältigung unlizenzierter Bild-/Ton-Datenträger

Piraterie ist als kriminelle Handlung klassifiziert. Piraten finanzieren ihr Handeln auf Kosten der Gesellschaft. Der weltweite ökonomische und soziale Schaden durch Fälschungen und Piraterie summiert sich auf mehr als 1,7 Billionen US$ (2008: 650 Mrd. US$) bei gleichzeitigem Verlust von geschätzten rund 2,5 Mio. Arbeitsplätzen weltweit (Studie: “Estimating the global economic and social impacts of counterfeiting and piracy”, 2015).

Durch polizeiliche Ermittlungsarbeit werden illegal handelnde Fälscher von Optical Discs (CD, DVDs etc.) aufgedeckt. Kopiert und vervielfältigt wird i.d.R. alles, was sich, wie auch immer, und egal über welche Wege, monetarisieren lässt: Musik, Filme, Software. Kopiert, vervielfältigt und (oft als Boxenware oder in “limitierten” Sondereditionen) neu verpackt gehen diese illegalen Produktionen lizenzfrei, unter Auslassung der Urheberlizenzen, in den globalen Wirtschaftskreislauf.
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Kunst oder Gewerbe: Der Grafik-Designer als freier Beruf?

Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Oft wird unterstellt, dass die zu Werbe- und sonstigen Gebrauchszwecken erstellten Designarbeiten nicht den hohen Anforderungen, genügen, die die Rechtsprechung an eine Anerkennung der sog. Gebrauchskunst als künstlerisch i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG stelle.

Zwar seien Kreativität und technische Fähigkeiten des Designers erkennbar, es mangele jedoch an dem für eine gewisse Gestaltungshöhe erforderlichen Abstraktionsgrad. Die zu verwendenden Materialien und Formen seien vorgegeben, ebenso der Zweck, das Werk sei schablonenartig gefertigt. Deshalb sei ein Abstrahieren nur begrenzt möglich. Die Bindung durch Produkt- und Gebrauchszweck seien so deutlich prägend, dass keine abstrakte Aussage erkennbar wäre. Maßgeblich sei allein, wie die im Prüfungszeitraum der Einkünfteerzielung dienenden maßgeblichen Tätigkeiten, die der Gesamttätigkeit das Gepräge geben, einzuordnen seien.
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Die Geschichte des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die Bedeutung des Sachverständigen als Beweismittel im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ist aufgrund schnell fortschreitender technologischer Entwicklungen in allen Lebensbereichen stark gestiegen. Bereits im mittelalterlichen Stadtleben gab es den Einsatz von Sachverständigen. Das Entstehen des Sachverständigenwesens findet ihre Anfänge in der deutschen mittelalterlichen Stadt. Damals hatten besonders fachkundige Handwerker und Meister als Sachverständige bestimmte Prüf- und Kontrollaufgaben zu erledigen. Im Straf- und Zivilprozess wurden gleichermaßen Sachverständige benötigt.

I. Der Beginn des Sachverständigenwesens: Kontrolle des Handels und der Waren

Von Gilden und Zünften (*) eingesetzt, kontrollierten Sachverständige angebotene Waren und Dienstleistungen. Mit der Zeit entwickelten sich die Gilden zu mächtigen Handelsmonopolen (z. B. Fugger, Welser, Hanse) in den jeweiligen Städten mit eigenen Handelsräumen. Dadurch gewannen die Gilden zunehmend an politischem Einfluss, wobei es ihnen zuweilen gelang, einzelne Städte politisch zu kontrollieren. Stadtverwaltungen, oft durch die kaufmännischen Gilden beherrscht, setzten bestimmte Vertrauenspersonen (Sachverständige) als Handelsfunktionäre ein.
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