Musik im Film: Kopiert oder nachgebaut?

Werbefilme sind i.d.R. mit einer Musik unterlegt oder auf eine bestimmte Musik geschnitten. Alternativ wird Musik für einen Werbefilm individuell produziert. Bei der Feststellung von Manipulationen oder Materialveränderungen (Schnitt, Mischungen, Klang etc.) hat die forensische Untersuchung einen besonderen Stellenwert. Insb. unter einem leistungsschutzrechtlichen Aspekt kann es von Bedeutung sein, genau einzuordnen, ob eine bestimmte musikalische Quelle aus einem Original kopiert oder selbst hergestellt (ein- bzw. nachgespielt) wurde. Vor allen Dingen ist es dann von Bedeutung, wenn die verwendete Filmmusik sich hörbar nicht mehr von einer Original-Originalquelle unterscheidet.

Wie stark und an welchen Stellen darf eine Quelle vom Vergleichsmaterial abweichen? Spielen bei der Feststellung von Übereinstimmungen Kriterien u. a. wie Lautstärken, Mischungsverhältnisse, veränderte Klangeigenschaften (Sound), Geschwindigkeiten und Auslassung von Ton- bzw. Gesangsspuren eine Rolle?
Weiterlesen

Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung

Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.

Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
Weiterlesen

Erkennung von Musikplagiaten (Samplingplagiarismus)

Der Fall:
Musik-, Film- und Bildaufnahmen können durch moderne Softwareanwendungen, preiswerte Aufnahmegeräte und umfangreiche Speichertechnologien immer einfacher und schneller bearbeitet, verändert und verbreitet werden. Die Methoden des Samplings (Verwendung von Musikausschnitten) unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit der Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung erfolgt. Die Raubkopie zeichnet sich durch eine unveränderte Übernahme des Originals aus. Die gezielte Suche nach verwendeten Samples in Musikstücken kann mit Hilfe von verschiedenen Untersuchungsmethoden anhand objektiver Bewertungskriterien dargestellt werden.

Ausschlaggebend sind der Grad der Ähnlichkeit von Samples und Melodienfolgen sowie eine Identifikation von Übereinstimmungen von Motiven oder Sequenzen in Musikstücken. Was genau ist Sampling und wie kann die Übernahme eines Sampling festgestellt und nachgewiesen werden?
Weiterlesen