Immaterielles Wirtschaftsgut: Designkonzept


Eine Designkonzeption muss bezüglich ihrer Gestaltungsidee, den Einsatz von Grafik, Farben, Formen, Bildern und Typografie begründet sein.

Sie setzt vordergründig Gestaltungsmittel möglichst präzise ausformuliert ein und beschreibt deren angestrebte Wirkungsweisen in Zusammenhang mit der Problemstellung. Die grundlegende Idee hinter einem Design muss für den Kunden verständlich dargestellt werden: Farben und deren Kontrastwirkung, Schriften und deren Einsatzweise, bei Bewegtbild die festgelegte Zeitdramaturgie, bei Bildern deren beschriebene Wirkungsweise, allgemein die formal dargestellten Bezüge. Abzugrenzen davon ist der Styleguide, der die Gestaltungsrichtlinie beschreibt, wie bestimmte Elemente zu gestalten sind. Ein Styleguide schließt sich erst nach der Phase einer Designkonzeption an.
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Wertermittlung von Musikproduktionen

Musik ist kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Künstler sind gezwungen, in sich abgegrenzte Werke zu schaffen, die als unteilbares Gut am Musikmarkt gehandelt werden können. Es sind besonderes Management und viel Risikobereitschaft erforderlich. Immaterielle Werte der Kunst sind diffizil zu bestimmen. Es existieren keine unveränderlichen, allgemeingültigen Kriterien, welche die Bewertung von Kunst begründen. Kunst ist vor allem eine Frage der Wirkung. Wie kann trotzdem eine Bewertung gelingen?

Erst seit 2013 gibt es in der Musikwirtschaft wieder einen leichten Anstieg der Umsatzkurve, der vor allem bei den digitalen Einnahmen (insbesondere Streaming und andere digitale Angebote) zu finden ist. Selbst Jahre nach Einzug der Digitalisierung sind die Auswirkungen des Umbruchs auf die Wertschöpfung sichtbar. Seit der Digitalisierung ist der Markt für Musik stark segmentiert. Ob sich ein Konsument z. B. ein Musikalbum kauft, hängt primär davon ab, ob ihm die Musik gefällt.
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