Digitale Bildforensik: Kamera-Original oder Manipulation?

Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Methoden der Bildforensik können nicht die semantische Frage beantworten, ob es sich bei einem Bild um eine Bearbeitung, eine Manipulation oder eine Fälschung handelt.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. “blinden” Verfahren, da i.d.R. ein Originalbild nicht vorhanden ist und Rückschlüsse nur aus bestehendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Es ist deshalb zunächst zu definieren, was unter einer Manipulation verstanden werden kann bzw. soll.

Welche inhaltsverändernden Operationen sind erlaubt, welche nicht? Werden Bilder oder Videos in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt, ist als klassische Schutzbehauptung die Argumentation einer Manipulation zu erwarten. Konkrete ent- oder belastende Fakten werden oft nicht mitgeliefert.

Zu unterscheiden sind Bilder, die durch bildsensorbasierende Verfahren (digitale Kamera) oder durch computergenerierende Verfahren (Bildbearbeitungsprogramme) hergestellt werden. Letztere entspringen allein der Fantasie des Urhebers bzw. stellen eine Kombination aus Kamerabildern und Bearbeitung dar. Sie sind deshalb u. U. anderes zu bewerten. Computergenerierte Bilder grenzen sich von den komplexen Aufnahmeabläufen der Bildaufnahmegeräte ab. Erstere können nicht alle Abläufe nachbilden bzw. verfolgen dies nicht als primäres Ziel. Weitere Ansätze in der Analyse sind u. a. Erkenntnisse von Farben, Farbtemperaturen, Beleuchtungen, Kanten und Rahmen, Rauscheigenschaften, Zusammenhänge benachbarter Pixel (Klonen), Komprimierungsgrade, Farbfitereigenschaften, Hashwerte und Signaturen.

Für eine Ermittlung der fotografischen Authentizität werden u. a. folgende Prüfungen durchgeführt:

  • Wirklichkeitstreue, insb. Zusammenhang, Stimmigkeit, inhaltliche Logik
  • strukturelle Eigenschaften, insb. die Fehlerstufenanalyse (ELA), Farbtemperaturdarstellung, Helligkeitsgradient und Hauptkomponentenanalyse
  • inhaltliche Eigenschaften, insb. den Kontext und die Reihenfolge der Aufnahmen
  • Dateieigenschaften, insb. Bildeigenschaften und Metadaten

Praktisch jedes Bild, dass professionell veröffentlicht wird, ist redaktionell bearbeitet (z. B. Farbkorrekturen, Bildausschnitt). Redaktionen stehen in der Pflicht, klare Kriterien und Richtlinien zur Bildbearbeitung für Bildredakteure und Fotografen zu formulieren. Um Fälschungen als solche zu erkennen, muss erst geklärt werden, was darunter im Einzelfall zu verstehen ist. Im Umgang mit Pressebildern besteht ein besonderer ethisch-moralischer Aspekt der je nach Land unterschiedlich bewertet wird. Üblicherweise muss zu einem bearbeiteten Bild das unbearbeitete Original der Redaktion mit eingereicht werden. Der Trend geht inzwischen zum journalistisch unbearbeiteten Bild.

Grenzen entstehen dann, wenn Manipulationsspuren bei bestimmten Formaten, insb. bei JPEG durch zu starke Kompressionen verwischt werden (z. B. Überspeichern, Verlust der Ursprünglichkeit).

Bildvergleich Kamera-Original (links), Bearbeitung: Entfernung der Taube (Mitte), Nachweis über Error Level Analysis ELA (rechts); Fotos: Stefan K. Braun

Die Error Level Analyse (ELA) untersucht das Bild auf Kompressionsabweichungen. Diese sind als helle oder dunkle Flecken sichtbar. Hat ein bestimmter Bildbereich einen signifikant anderen Fehler-Level (wie hier bei der Taube im oberen Bildbereich), kann das ein Hinweis auf eine Bearbeitung sein. Erneutes Speichern, Skalieren, Wiedereinfärben von Bildern wirkt sich in einem größeren Error Level Potential aus. Unterschiedliche voreingestellte Speicherqualitäten in verwendeten Bildteilen erzeugen ein hohes Feh-lerpotential. Das Fehler-Level-Potential unterscheidet sich zwischen nicht manipulierten Bildern, Fotomontagen, häufig gespeicherten Bildern oder Retuschen. Bei Unterschieden werden Kanten mit Kanten und Flächen mit Flächen verglichen.

Bei Überwachungsvideos liegen denkbare Manipulationsversuche bei einem Eingriff in die Bildfrequenz, dem Bildmaterial, der Datei- und Metadatenstruktur oder dem Videocontainer.

Die Fragestellung:
Das vorgelegte Überwachungsvideo sei manipuliert.

Task: Gerichtsgutachten im Zivilverfahren

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