Tatwaffe Aluminiumschläger: Audiovisuelle Analyse


Ein körperlicher Angriff mit einem Baseballschläger als Tatwaffe führte in der Folge zu einer medienforensischen Untersuchung. Hatte die Waffe des Täters Körperkontakt mit dem Geschädigten? Der Angriff wurde aus verschiedenen Richtungen gefilmt. Eine Video- und Audioanlyse soll Aufschluss geben.

Mittels einer Einzelbildanalyse wurden Bildinhalte in der filmischen Abfolge forensisch analysiert. Eine Audioanalyse sollte untersuchen, ob Klangveränderungen beim Auftreffen auf unterschiedliche Materialien (z. B. Stein, Holz, weiche Materialien) abgrenzbar festzustellen sind.

Eine Bildanalyse erfolgte durch Ausschnittsvergrößerungen und Video-Großbildprojektionen. Die Audioanalyse basiert auf einer Versuchsreihe im dafür isolierten Audiobereich, um abgrenzbare Frequenzbereiche aufzudecken. Am Schlagbeginn können Unterschiede zwischen verschiedenen Materialien deutlich herausgehört werden (siehe Abbildungen). Die Spektrogramm-Darstellung dient dazu, gezielt sowohl auf ganz bestimmte Frequenzbereiche als auch bestimmte Zeitbereiche zuzugreifen. In der Audioanalyse ist eine Differenzierbarkeit unterschiedlich angeschlagener Materialien im direkten Vergleich gegeben.


Spektralanalyse Originalaufnahme Aluminiumschläger

Der Klang eines Schlags auf Stein wirkt wie ein hartes „Klack“. Holz schwingt während des Schlages mit, während bei einem Schlag auf Stein dieser sich anders verhält.


Spektralanalyse Vergleichsaufnahme Schlag auf Stein

Die Spektrogramm-Darstellungen zeigen die entsprechenden Frequenzverläufe bei den durchgeführten Materialproben. Ein stark ausgeführter Schlag besitzt eine verminderte Resonanz beim Schläger. Der Klang klingt weniger lang aus als im Vergleich zum leicht ausgeführten Schlag, dessen Schlagkörper nicht ausgeprägt ist (“Glockenkurvenverlauf”). Ein längerer Ausklang ist sicht- und hörbar.

Die Fragestellung:
Kann anhand der Videos in der Ermittlungsakte ausgeschlossen werden, dass der Zeuge den Angeklagten mit der Tatwaffe am Körper getroffen hat?

Task: Gerichtsgutachten im Strafverfahren