Manipulationen an Videoaufnahmen aus einer Überwachung

Eine Videoüberwachung kann u. U. helfen, Diebstähle im Betrieb zu erkennen oder zu beseitigen. Betroffen sind Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufscenter, Tankstellen, Produktionsgelände, Parkhäuser, Banken, öffentliche Bereiche oder z. B. Verkehrsüberwachungen. Hierbei wird zwischen “offener” und “verdeckter” Videoüberwachung unterschieden. Während die offene Videoüberwachung für Betroffene ohne Weiteres erkennbar ist (z. B. öffentlich zugängliche Bereiche wie Räume oder Plätze), ist die verdeckte Videoüberwachung eine heimliche, bei der die Betroffenen über die Maßnahmen im Unklaren bleiben.

Verdeckt wird immer dann ermittelt und überwacht, wenn ein konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht. Kameras werden typischerweise für eine Überwachung versteckt installiert. Nach einem Urteil das Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) ist die heimliche Videoüberwachung erlaubt, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft worden sind.
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Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen

Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen durch digitales Audio-SamplingErscheinungsformen, Analyseverfahren und Kennzeichnungsstrategien
Autor: Stefan K. Braun, (S. 247-272)

Wissenschaft und Forschung (Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Forschung)
Sammelband mit wirtschaftswissenschaftflichen Beiträgen
Deutsch und Englisch

Herausgeber:
Herr Prof. Dr. Günter Hofbauer (FH Ingostadt)
Herr Prof. Dr. Volker Oppitz (TU Dresden, em.)

338 Seiten, 17,6 x 25 cm, 1. Auflage 2015
ISBN 978-3-944072-38-8 (Hardcover)
ISBN 978-3-944072-34-0 (Softcover)
uni-edition, Berlin
Veröffentlichung Juli 2015
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Forensischer Nachweis von Copyrightverletzungen durch Digitales Sampling

Ausgabe 3/2014, 3. Jahrgang, S. 187-199

In den letzten Jahren ist die Zahl der Bestrebungen gestiegen, digitale Audio- und Videobeweise bei Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Strafverfahren einzusetzen. Der technische Fortschritt macht es mittlerweile möglich, immer einfacher, schneller und besser Musik-, Film- und Bildaufnahmen zu bearbeiten und zu verändern. Die Methoden des digitalen Samplings unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt. Unterschiedliche digitale Samplemethoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Richtig eingesetzte Kennzeichnungstechnologien bilden einen wichtigen Beitrag zur wirksamen Aufdeckung von unerlaubtem Sound-Sampling. Es gibt kaum ganzheitliche Betrachtungsweisen, die das Problem Sound-Sampling in den Feldern “Analyse-Identifikation-Kennzeichnung” integrieren. In Kombination mit entsprechenden, auf das Sampling angepassten technischen Schutzmechanismen kann eine unerlaubte Verwendung rechtlich geschützter Samples verhindert oder verringert werden. Die Verwendung und das Sampeln fremder Musik- und Videotitel kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Weiterlesen