Bewertung von Lichtbildwerken

Der Fall:
Als Schöpfungshöhe wird im deutschen Urheberrecht das Maß an Individualität in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet, also der Grad an persönlich geistiger Schöpfung. Schöpfungshöhe ist durch den geistigen Gehalt, eine wahrnehmbare Formgestalt und gesteigerte Individualität gekennzeichnet. Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einen (Lichtbild)-Werkcharakter zu erzeugen. Werden Lichtbildwerke retuschiert, verändert, kombiniert bzw. mit Bild- und Textanteilen ergänzt, stellt sich oftmals die Frage, inwiefern diese neuen Werke zu einer (neuen) Aussage gebracht wurden oder in neuem Zusammenhang stehen, also ein gesteigertes Maß an Individualität enthalten (Grad der Individualität). Ist es handwerklich perfektionierte Retusche oder ein neues, anderes urheberrechtlich zu sehendes Werk? Verschiedene Bewertungskriterien bringen Licht in die Fragestellung.
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