KI-Fakes erkennen – Versicherungsbetrug aufdecken

Ostbayerischer Versicherungstag 2026

Zwei potenzielle Schlüsseltechnologien prägen die nächsten Jahre: Künstliche Intelligenz und Quantencomputing. Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren.
Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake- Expertenvortrag am 20.03.2026 an der IHK für Niederbayern, Standort Landshut – Haus der Wirtschaft.
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200 Jahre IHK Magdeburg

Sachverständigentag der IHK Magdeburg 2025

Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht zum Thema Medienforensik, Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren. Expertenvortrag am 10.06.2025 an der IHK Magdeburg im Rahmen des Sachverständigentags 2025 und ihres 200-jährigen Jubiläums.
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Deepfakes auf der Spur

20. Ostbayerischer Sachverständigentag 2025

Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren.
Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake. Expertenvortrag am 28.03.2025 an der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, Veranstaltungsort: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.
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Im Netz der Beweise: Kriminalistik & KI


In der kriminaltechnischen Praxis beginnt die Forensik mit der Spurensuche am Tatort. Die Ausgabe Im Netz der Beweise: Kriminalistik und KI beleuchtet den Stand der Forschung sowie Methoden in Kriminalistik und Forensik aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive. Biometrische Verfahren wie Fingerabdrucktechnik, Gesichtserkennung und Sprachanalyse sind vielversprechende Ansätze zur Personenauthentifizierung. Professionelle Deepfakes sind visuell kaum noch von echten Inhalten zu unterscheiden. Künstliche Intelligenz spielt eine Schlüsselrolle, bringt aber hohe Rechenanforderungen und ethische Fragen mit sich. Der Herausgeberband bietet Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Methoden, ergänzt durch ein digitales Zusatzangebot.
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Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake


Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 12.11.2024 an der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld im Rahmen des Sachverständigen-Erfahrungsaustauschs 2024 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Medienforensik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis


Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 14.11.2023 an der IHK Darmstadt im Rahmen des Hessischen Sachverständigentages 2023 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Medienforensik im Praxiseinsatz


Gastvortrag am 28.11.2019 an der RUB Ruhr-Universität Bochum im Masterseminar Medienwissenschaft / Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen der Medienwissenschaft (Fakultät für Philologie) zum Thema Medien der Forensik. 3 Stunden Vortrag und angeregte Diskussion mit interessierten Studenten. „Medien in der forensischen Praxis“ mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Medienpiraterie und Gesichtserkennung. Vielen Dank an die Universität für den perfekten Ablauf und Organisation und einen Dank an das Engagement der Studenten.

Guest lecture at the RUB Ruhr-University Bochum in the Masterseminar.
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Digitale Bildforensik: Kamera-Original oder Manipulation?


Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Methoden der Bildforensik können nicht die semantische Frage beantworten, ob es sich bei einem Bild um eine Bearbeitung, eine Manipulation oder eine Fälschung handelt.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. „blinden“ Verfahren, da i.d.R. ein Originalbild nicht vorhanden ist und Rückschlüsse nur aus bestehendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Es ist deshalb zunächst zu definieren, was unter einer Manipulation verstanden werden kann bzw. soll.

Welche inhaltsverändernden Operationen sind erlaubt, welche nicht? Werden Bilder oder Videos in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt, ist als klassische Schutzbehauptung die Argumentation einer Manipulation zu erwarten. Konkrete ent- oder belastende Fakten werden oft nicht mitgeliefert.
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Microsoftprodukte sind begehrte Ziele für Fälscher


Der Fall:
Seriöse Software-Wiederverkäufer haben es schwer, besonders wenn diese mit Microsoftprodukten – und im speziellen – mit sog. OEM-Versionen handeln. Ein „System-Bilder“ ist ein „Original Equipment Manufacturer“ (OEM) (Erstausrüster / Originalgerätehersteller), ein „Assembler“ (Montagefirma), ein „Refurnisher“ (Wiederaufbereiter) oder ein Software-Vorinstallationsunternehmen, das die Kundensysteme an Dritte oder an Softwarewiederverkäufer verkauft. Meist liegen OEM-Versionen als Recovery- bzw. Reinstallation DVD einer bereits vorinstallierten Gerätekonfiguration bei oder sind im Fachhandel erhältlich.

Microsoft OEM-Betriebssystemversionen kursieren massenhaft als Fälschungen auf dem Markt. Bei Billiganbietern, auf eBay oder bei Internethändlern werden sie meist zu günstigen Preisen in veränderten Verkaufsverpackungen angeboten. Die Gefahr ist sehr groß, dass Händler, teilweise unwissend, zum Wiederverkäufer von Raubkopien werden. Softwarevertriebe sind in zunehmendem Maße durch die steigende Anzahl gefälschter Softwarekopien verunsichert. Für Händler sind Fälschungen häufig kaum oder gar nicht von Originalen zu unterscheiden, sofern diese in entsprechend professioneller, der Original gleichen oder ähnlichen Microsoft Verkaufsverpackung, angeboten werden.
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OEM-Software zwischen Erschöpfung urheberrechtlichem Verbreitungsrecht und Markenschutz


Der Fall:
OEM-Version
UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion
durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 – I ZR 244/97 – Kammergericht LG Berlin
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