Manipulationen an Videoaufnahmen aus einer Überwachung

Eine Videoüberwachung kann u. U. helfen, Diebstähle im Betrieb zu erkennen oder zu beseitigen. Betroffen sind Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufscenter, Tankstellen, Produktionsgelände, Parkhäuser, Banken, öffentliche Bereiche oder z. B. Verkehrsüberwachungen. Hierbei wird zwischen „offener“ und „verdeckter“ Videoüberwachung unterschieden. Während die offene Videoüberwachung für Betroffene ohne Weiteres erkennbar ist (z. B. öffentlich zugängliche Bereiche wie Räume oder Plätze), ist die verdeckte Videoüberwachung eine heimliche, bei der die Betroffenen über die Maßnahmen im Unklaren bleiben.

Verdeckt wird immer dann ermittelt und überwacht, wenn ein konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht. Kameras werden typischerweise für eine Überwachung versteckt installiert. Nach einem Urteil das Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) ist die heimliche Videoüberwachung erlaubt, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft worden sind.
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Die Geschichte des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die Bedeutung des Sachverständigen als Beweismittel im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ist aufgrund schnell fortschreitender technologischer Entwicklungen in allen Lebensbereichen stark gestiegen. Bereits im mittelalterlichen Stadtleben gab es den Einsatz von Sachverständigen. Das Entstehen des Sachverständigenwesens findet ihre Anfänge in der deutschen mittelalterlichen Stadt. Damals hatten besonders fachkundige Handwerker und Meister als Sachverständige bestimmte Prüf- und Kontrollaufgaben zu erledigen. Im Straf- und Zivilprozess wurden gleichermaßen Sachverständige benötigt.

I. Der Beginn des Sachverständigenwesens: Kontrolle des Handels und der Waren

Von Gilden und Zünften (*) eingesetzt, kontrollierten Sachverständige angebotene Waren und Dienstleistungen. Mit der Zeit entwickelten sich die Gilden zu mächtigen Handelsmonopolen (z. B. Fugger, Welser, Hanse) in den jeweiligen Städten mit eigenen Handelsräumen. Dadurch gewannen die Gilden zunehmend an politischem Einfluss, wobei es ihnen zuweilen gelang, einzelne Städte politisch zu kontrollieren. Stadtverwaltungen, oft durch die kaufmännischen Gilden beherrscht, setzten bestimmte Vertrauenspersonen (Sachverständige) als Handelsfunktionäre ein.
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Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen

Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen durch digitales Audio-SamplingErscheinungsformen, Analyseverfahren und Kennzeichnungsstrategien
Autor: Stefan K. Braun, (S. 247-272)

Wissenschaft und Forschung (Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Forschung)
Sammelband mit wirtschaftswissenschaftflichen Beiträgen
Deutsch und Englisch

Herausgeber:
Herr Prof. Dr. Günter Hofbauer (FH Ingostadt)
Herr Prof. Dr. Volker Oppitz (TU Dresden, em.)

338 Seiten, 17,6 x 25 cm, 1. Auflage 2015
ISBN 978-3-944072-38-8 (Hardcover)
ISBN 978-3-944072-34-0 (Softcover)
uni-edition, Berlin
Veröffentlichung Juli 2015
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Fachgerechte Herstellung nach Prozessstandard Offsetdruck

Der Prozessstandard Offsetdruck (PSO) basiert auf den Normen ISO-Norm 12647 (Graphic technology – Process control for the production of halftone colour separations, proof and production prints) sowie ISO 15930 (PDF/X) und beschreibt das Vorgehen einer standardisierten Druckproduktion zwischen Auftraggeber, Vorstufendienstleister und Druckerei in der Medienproduktion (Dateienformate, Farbformate, Arbeitsabläufe, Schwarzaufbau etc.). Der PSO ist eine Anleitung zum standardisierten Offsetdruckverfahren und dient einer qualitativen Absicherung von der Datenerzeugung bis zum Druckergebnis. Ausgangspunkt und Ziel der Standardisierung ist das jeweils auf der Druckmaschine erzielbare Farbergebnis.

Der Gesamtprozess der Druckproduktion umfasst mehrere Prozessschritte (u. a. Druckvorlagenherstellung, Proof, Druckplatten, Andruck, Auflagendruck etc.). Es ist vor Druckbeginn zu klären, welche der Beteiligten in der Prozesskette welche Aufgaben übernehmen. Außerdem sind die Toleranzen festzulegen, die unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu akzeptieren sind. Von Bedeutung ist die Fragestellung, wie ein Ergebnis eines bestimmten Prozessschrittes innerhalb der Prozesskette beschaffen sein muss, um im nachfolgenden Schritt eine zielgerichtete und effiziente Verarbeitung des übernommenen Werkes zu ermöglichen.
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Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung

Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.

Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
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Die Feststellung künstlerischer Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Der Fall:
Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Unterstellt werden nicht selten organisatorische Leistungen einer Werbeagentur, die eine freiberufliche Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit „infizieren“ (Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)). Die freiberuflichen Einkünfte unterliegen dann der Gewerbesteuer und bedeuten für den Kreativschaffenden zusätzliche finanziellen Belastungen. Betroffen hiervon sind künstlerische Berufe wie z. B. Designer in den Bereichen Foto, Grafik, Mode, Textil, Web sowie Bildhauer, Maler, Fotografen etc.

Eine gemischte Tätigkeit liegt dann vor, wenn neben dem rein künstlerischen Schaffen weitere Leistungen wie z. B. Anzeigenschaltungen, Abwicklung von Druckaufträgen, beratende Tätigkeiten etc. erbracht werden. Von Finanzbehörden wird zur Feststellung einer selbständig künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. I Nr. 1 EStG in der Regel eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Beurteilt wird die Qualifizierung des Designers und sein schöpferisches Werkschaffen. Nicht selten ist die Feststellung einer künstlerischen Tätigkeit nur durch die Anfertigung eines Gutachtens möglich. Der „Künstlerstatus“ steht im Einklang zu dem bereits vom Urheberrechtsgesetz definierten Schutz für Werkschaffende.
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Der Irrtum mit der Doppelschöpfung

Zeitschrift „Der Sachverständige
Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden
Publikation in Verlag C.H. Beck oHG, 03/2015

Fotografen, Gestalter, Musiker und bildende Künstler können nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Andererseits besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt der Kreative sein Werk oder eine ähnliche Fassung im Internet oder in einer anderen Veröffentlichung, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Dies gilt für Fotografien, Grafikdesign, Musikwerke, Literatur und bildende Kunst gleichermaßen. Wird der betroffene „Plagiator“ zur Rede gestellt, wird verschiedentlich mit einer zufällig entstandenen „Doppelschöpfung“ argumentiert.
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Materialeinsatz und ortsübliche Vergütung von Designleistungen im Bereich Werbegrafik

Der Fall:
Die Eröffnung z. B. eines Ladengeschäfts, Restaurants, Hotels oder einer Praxis erfordert viele unterschiedliche Werbemaßnahmen, u. a. Werbeflyer, Beschilderungen, Schaufensterbeschriftungen, POS-Maßnahmen, Rundschreiben, Geschäftspapiere etc. Bei umfangreicheren Unternehmungen ist die Entwicklung eines Corporate Designs Basis einer einheitlichen öffentlichen Darstellung.

Wird der Wert der Leistung bestritten, stellt sich die Frage nach der angemessenen, ortsüblichen Verfügung.
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Designleistungen unter dem Aspekt der Doppelschöpfung

Der Fall:
Bereits in der griechischen Antike wurden Kaufleute von Piraten überfallen. In der heutigen Vernetzung lassen sich Urheberrechtsverletzungen schneller und einfacher aufdecken. Trotz oder wegen der modernen Technik können Designer nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Es besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt ein Designer sein Werk oder ein ähnliches Motiv im Internet oder z. B. in einer Printpublikation, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Als Schutzbehauptung dient oftmals der Umstand einer Doppelschöpfung. Die Doppelschöpfung bezeichnet ein Werk, das mit einem bereits bestehenden Werk eines Dritten identisch ist. Der Urheber der Doppelschöpfung soll dabei von dem anderen (ursprünglichen) Werk keine Kenntnis gehabt haben. Dies gilt für Musikwerke, Fotografien, Grafikdesign und bildende Kunst gleichermaßen.
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Die richtigen Keywords generieren Werbeerfolg mit Google AdWords

Der Fall:
Keywords verfolgen in der Praxis zwei wesentliche Ziele: 1. Die Bindung des Nutzers an das Unternehmen vor der Kaufphase. 2. Die Schaffung einer höheren Nachfrage. Die Zahl der Keywords, für die eine (organische) Inhaltsseite wirtschaftlich optimiert werden kann, ist begrenzt. Google AdWords ist ein geeignetes Instrument, Keywords der organischen Inhaltsseiten, die vielleicht zudem ein schlechtes Ranking haben, sinnvoll mit suchrelevanten Keywords über eine bezahlte Kampagne zu ergänzen.

Das Snippet in den Suchergebnissen, bestehend aus Titel, Seiten-URL und Beschreibung, wirkt wie ein kostenloser Anzeigeneintrag im Internet. Der Titel ist ein relevanter Ranking-Faktor, die Beschreibung wirkt sich zudem auf die Klickrate (CTR) aus.
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