Videoanalyse: Schnitt für Schnitt zum (Beweis-)Video


Die filmische Inszenierung stellt immer einen Ausschnitt aus einer mehr oder weniger dramaturgisch zusammengesetzten Wirklichkeit dar. I.G.s. zu Kamerafahrten wirken Schnitte immer härter und direkter. In der dokumentarfilmtypischen Arbeit besteht die Gefahr, dass Statements leicht in einen falschen Zusammenhang gerückt werden, um sie der gewünschten Aussage eines Films anzupassen.

Werden Einstellungen um eines Effektes willen gekürzt oder geglättet, verliert der Film schnell seine Authentizität. Manipulative Änderungen gehen so weit, ganze Handlungsstränge neu aneinanderzureihen, um damit andere Aussagen zu erreichen. Durch Aneinanderreihung gedrehter Einstellungen entstehen später Schnittstellen, die jedoch nicht einer Montage gleichzusetzen sind. Sie besitzen lediglich dokumentarischen Charakter i.S.v. einer (vollständigen) Übernahme abgedrehter Rohaufnahmen.
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Überwachungsvideo manipuliert

Überwachungsvideos dienen vor allem der Sicherheit (Prävention vor Einbrüchen und Diebstählen), Rekonstruktion von Tatabläufen bzw. einer Ermittlung der Täter. Aufnahmen aus Überwachungsvideos können allerdings auch zweckentfremdet werden. Wann wird eigentlich von Manipulationen bei Videoaufnahmen gesprochen und wie können solche Manipulationen aufgedeckt werden?

Aufnahmen, die mit Hilfe von Hard- und Software namhafter Hersteller von Sicherheitssystemen entstanden, unterliegen bestimmten Sicherheitsanforderungen. Ihre Aufnahmen enthalten eindeutige Sicherheitsmerkmale. Soll ein Tatablauf suggeriert werden, der in Wirklichkeit nicht oder anders stattgefunden hat, müssen Inhalte durch Manipulation des Ausgangsmaterials umgeschnitten oder entfernt und Sicherheitsmerkmale umgangen werden.
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Forensische Analyse von Überwachungsvideos

Täuschung oder Wirklichkeit? Scheint z. B. ein Ziffernblatt einer Uhr in einer weitwinkelverzerrten Aufnahme rund zu sein, hat es nach Entfernung der Linsenverzerrungen in Wirklichkeit eine eckige Form. Sollen Bilddetails korrekt erkannt werden, kann eine starke Verzerrung zu Fehlinterpretationen führen.

Tonnenförmige Verzeichnungen sind durch den „Fischaugeneffekt“ bekannt und treten bei besonders kurzen Brennweiten mit Weitwinkelobjektiven auf. Kissenförmige Verzeichnungen sind bei Teleobjektiven zu beobachten. Durch eine Umkehrung kann die tatsächliche Verzeichnung eines Bildes kompensiert und ein verzeichnungsfreies Bild berechnet werden.
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Foto- / Video-Identifikation

Die Ermittlung personenbezogener Maße ist der Identitätsprüfung in der Anthropologie zugeordnet. Unterschieden wird in Identitätsnachweis und Identitätsausschluss. In der Regel läuft die Identitätsfrage darauf hinaus, ob zwei Fotos (oder Fotosätze) dieselbe Person darstellen, oder ein bestimmtes Individuum mit Fotos, Videoaufnahmen oder anderen morphologischen Merkmalen mit dem bekannten Individuum identisch ist. Bei Aufnahmen aus einer Überwachungskamera sprechen wir von der Foto-Identifikation.
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Tatwaffe Aluminiumschläger: Audiovisuelle Analyse


Ein körperlicher Angriff mit einem Baseballschläger als Tatwaffe führte in der Folge zu einer medienforensischen Untersuchung. Hatte die Waffe des Täters Körperkontakt mit dem Geschädigten? Der Angriff wurde aus verschiedenen Richtungen gefilmt. Eine Video- und Audioanlyse soll Aufschluss geben.

Mittels einer Einzelbildanalyse wurden Bildinhalte in der filmischen Abfolge forensisch analysiert. Eine Audioanalyse sollte untersuchen, ob Klangveränderungen beim Auftreffen auf unterschiedliche Materialien (z. B. Stein, Holz, weiche Materialien) abgrenzbar festzustellen sind.
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Photogrammetrische Fallrekonstruktionen in 3D

Neue Wege der Tatermittlung

Polizeieinsätze z. B. bei Demonstrationen oder Gewalttaten werden zunehmend videobegleitend aufgezeichnet. Meist erfolgten die Aufnahmen frontal (aus nur einer Blickrichtung) mittels Stabaufnahme und erhöhtem Standort.

Nachtaufnahmen werden ebenso frontal beleuchtet (Kamera-Licht-Kopplung), was zu vermehrtem Reflexionsaufkommen führt. Die standardmäßig voreingestellte Bildwiederholrate ist bei schnell ablaufendem Handlungsgeschehen und vielen Akteuen meisten zu niedrig. Aufnahmen aus Frontalansicht lassen zudem kaum reale Abstandsschätzungen und räumliche Ansichten zu. Der vermeintliche Videobeweis ist dann ohne forensische Eingriffe nicht auszuwerten. Wie kann dennoch eine Tatermittlung und damit eine Fallrekonstruktion erfolgen sowie ein Videobeweis gelingen?
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Analyse von Videoaufnahmen aus Polizeieinsätzen

Befinden sich Polizeibeamte in Einsätzen, um z. B. Menschenansammlungen aufzulösen, Demonstrationen zu begleiten oder Kontrollen durchzuführen, werden deren Handlungen u. U. auf Videomaterial aufgezeichnet. Häufig sind agierende und zu kontrollierende Personen alkoholisiert, die Situation ist emotional aufgeladen. Werden Polizeibeamte beleidigt oder angegriffen, müssen Angriffe abgewehrt werden. Ein Einsatzbefehl erlaubt, Akteure zurückzudrängen. Wird die Sache als Staatsschutzsache eingestuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gerät der Einsatz außer Kontrolle, sind Videoaufnahmen bei einer späteren Situationsanalyse hilfreich, wie Handlungen und Gegenhandlungen erfolgt sind.

Je nach Aufzeichnungsverfahren werden Filme mit einer Bildwiederholrate progressiv oder interlaced aufgezeichnet. Im progressiven Verfahren wird in Vollbildern aufgezeichnet. Interlaced aufgezeichnete Videoaufnahmen bauen ein vollständiges Bild (Frame) aus zwei unterschiedlichen Halbbildern auf. Das Verfahren stammt aus dem klassischen Zeilensprungverfahren (verzahnte Bilder). Die Bildwiederholrate liegt i.d.R. bei 25 oder 30 Bildern. Analysen werden mit professionellen Instrumenten durchgeführt, mit denen das Material intensiv untersucht werden kann.
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Medienforensik im Praxiseinsatz

Gastvortrag am 28.11.2019 an der RUB Ruhr-Universität Bochum im Masterseminar Medienwissenschaft / Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen der Medienwissenschaft (Fakultät für Philologie) zum Thema Medien der Forensik. 3 Stunden Vortrag und angeregte Diskussion mit interessierten Studenten. „Medien in der forensischen Praxis“ mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Medienpiraterie und Gesichtserkennung. Vielen Dank an die Universität für den perfekten Ablauf und Organisation und einen Dank an das Engagement der Studenten.

Guest lecture at the RUB Ruhr-University Bochum in the Masterseminar.
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Untergrund-Piraterie: Industrielle Vervielfältigung unlizenzierter Bild-/Ton-Datenträger

Piraterie ist als kriminelle Handlung klassifiziert. Piraten finanzieren ihr Handeln auf Kosten der Gesellschaft. Der weltweite ökonomische und soziale Schaden durch Fälschungen und Piraterie summiert sich auf mehr als 1,7 Billionen US$ (2008: 650 Mrd. US$) bei gleichzeitigem Verlust von geschätzten rund 2,5 Mio. Arbeitsplätzen weltweit (Studie: „Estimating the global economic and social impacts of counterfeiting and piracy“, 2015).

Durch polizeiliche Ermittlungsarbeit werden illegal handelnde Fälscher von Optical Discs (CD, DVDs etc.) aufgedeckt. Kopiert und vervielfältigt wird i.d.R. alles, was sich, wie auch immer, und egal über welche Wege, monetarisieren lässt: Musik, Filme, Software. Kopiert, vervielfältigt und (oft als Boxenware oder in „limitierten“ Sondereditionen) neu verpackt gehen diese illegalen Produktionen lizenzfrei, unter Auslassung der Urheberlizenzen, in den globalen Wirtschaftskreislauf.
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Manipulationen an Videoaufnahmen aus einer Überwachung

Eine Videoüberwachung kann u. U. helfen, Diebstähle im Betrieb zu erkennen oder zu beseitigen. Betroffen sind Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufscenter, Tankstellen, Produktionsgelände, Parkhäuser, Banken, öffentliche Bereiche oder z. B. Verkehrsüberwachungen. Hierbei wird zwischen „offener“ und „verdeckter“ Videoüberwachung unterschieden. Während die offene Videoüberwachung für Betroffene ohne Weiteres erkennbar ist (z. B. öffentlich zugängliche Bereiche wie Räume oder Plätze), ist die verdeckte Videoüberwachung eine heimliche, bei der die Betroffenen über die Maßnahmen im Unklaren bleiben.

Verdeckt wird immer dann ermittelt und überwacht, wenn ein konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht. Kameras werden typischerweise für eine Überwachung versteckt installiert. Nach einem Urteil das Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) ist die heimliche Videoüberwachung erlaubt, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft worden sind.
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