Manipulationen in einer Audioaufnahme

Audioaufnahmen zu manipulieren wirft mindestens zwei Hauptfragen auf: Warum werden Audioaufnahmen manipuliert und wenn ja, wie sehen diese Manipulationen aus? Oft werden Audioaufnahmen heimlich und verdeckt durchgeführt. Situativ bedingt oder mangels Fachkenntnis des Bedieners liegen Audioaufnahmen häufig in schlechter Aufnahmequalität vor. Die Aufnahmen sollen dann auf Verständlichkeit bearbeitet, manchmal transkripiert und auf Manipulationen untersucht werden.

Motivationen zur Manipulation sind oft eine Verdeckung (Löschung) von Gesprächsinhalten, eine Veränderung oder Verschleierung von Gesprächszusammenhängen oder eine Ent- oder Belastung von Personen, letzteres häufig in Form von Erpressungen. Auch dienen Audioaufnahmen zur Bestätigung von (vermeintlichen) Vertragsabschlüssen. Oft ist unklar, ob der Leistungsgeber einen nicht zustande gekommenen Vertragsabschluss mit Hilfe einer manipulierten Aufnahme erzwingen will oder der Leistungsnehmer sich nicht mehr an den real stattgefundenen Vertragsabschluss erinnern kann. Meist findet eine Aufnahme nur ganz am Ende des Vertragsabschlusses statt, wenn der Leistungsempfänger dies mit einem gesprochenen “Ja” quittiert.
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Musik im Film: Kopiert oder nachgebaut?

Werbefilme sind i.d.R. mit einer Musik unterlegt oder auf eine bestimmte Musik geschnitten. Alternativ wird Musik für einen Werbefilm individuell produziert. Bei der Feststellung von Manipulationen oder Materialveränderungen (Schnitt, Mischungen, Klang etc.) hat die forensische Untersuchung einen besonderen Stellenwert. Insb. unter einem leistungsschutzrechtlichen Aspekt kann es von Bedeutung sein, genau einzuordnen, ob eine bestimmte musikalische Quelle aus einem Original kopiert oder selbst hergestellt (ein- bzw. nachgespielt) wurde. Vor allen Dingen ist es dann von Bedeutung, wenn die verwendete Filmmusik sich hörbar nicht mehr von einer Original-Originalquelle unterscheidet.

Wie stark und an welchen Stellen darf eine Quelle vom Vergleichsmaterial abweichen? Spielen bei der Feststellung von Übereinstimmungen Kriterien u. a. wie Lautstärken, Mischungsverhältnisse, veränderte Klangeigenschaften (Sound), Geschwindigkeiten und Auslassung von Ton- bzw. Gesangsspuren eine Rolle?
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Störgeräusche bei Musikaufnahmen

Musikalische Aufnahmen im Tonstudio bedürfen einer sorgfältigen Planung und Aufnahme-Vorbereitung, damit Fehlerquellen während einer Aufnahme ausgeschlossen werden können bzw. um diese zu reduzieren. Wichtig ist eine Abstimmung zwischen Musiker(n) und Aufnahmestudio, welche Qualität die beabsichtigten Aufnahmen am Ende haben sollen. Immer wieder kommt es vor, dass Klangaufnahmen nicht der gewünschten oder erwarteten Qualität des Bestellers entsprechen. Die technischen und kreativen Ursachen hierfür sind sehr vielfältig.

Kritikpunkte sind u. a. nicht gewollte Klang- und Effekteinstellungen, Störgeräusche verursacht durch Frequenzüberlagerungen, Knackser, Aussetzer, Verzerrungen, Pegel- und Lautstärkeschwankungen oder z. B. Schnittfehler. Was ist als Mangel und was als ästhetische (subjektive) Wahrnehmung zu bewerten? Können festgestellte Mängel beseitigt werden oder ist eine Neuaufnahme notwendig? Welche Rolle nimmt der Besteller ein (Interpret, Produzent etc.), welche der Unternehmer (Tontechniker, Toningenieur, Tonmeister, Produzent etc.)? Was wurde zwischen den Parteien vor Aufnahmebeginn zur Zielerreichung (schriftlich) vereinbart?
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Wertermittlung eines Bildarchivs

Werden Bilder unrechtmäßig verwendet oder gehen diese z. B. durch technische Defekte verloren, stellt sich häufig die Entschädigungsfrage. Wann ist eine Bildsammlung tatsächllich verloren? Wann und wie können Bilddaten wiederbeschafft werden und welchen Wert haben diese, wenn sie als Produktionsdaten in der Auftragsproduktion verwendet wurden? Welches Wertermittlungsverfahren ist zur Feststellung einer Entschädigungshöhe geeignet?

Ein durch z. B. Festplattenversagen eingetretener Bilddatenverlust eines Bildarchives mit z. B. tausenden von Bildern bedeutet nicht zwingend einen vollständiger Verlust aller in der Vergangenheit hergestellten Bilddaten. Datensicherung und Datenrettung sind zwei von mehreren Möglichkeiten, Zugriff auf Daten zu erhalten.
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Qualitative Bewertung von 3D-Architektur-Visualisierungen

3D-Visualisierungen werden für unterschiedlichste Anwendungsbereiche hergestellt. Häufig werden sie in der Architektur, für das Innenraumdesign oder z. B. bei komplexen wissenschaftlichen oder biologischen Vorgängen eingesetzt. Mit Architektur-Visualisierungen befassen sich Architekten, Bauzeichner, Lichtzeichner und Projektplaner. Ebenso aber auch Raumausstatter, Fotografen, Medien-Designer und allgemeine 3D-Artists, deren Kunden nach hochwertigen, dreidimensionalen Projektbildern verlangen. Enthalten die hergestellten 3D-Produktionen Fehler, hat dies u. U. negativen Einfluss auf die Rezeption und Perzeption beim Rezipienten.
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Digitale Bildforensik: Kamera-Original oder Manipulation?

Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Methoden der Bildforensik können nicht die semantische Frage beantworten, ob es sich bei einem Bild um eine Bearbeitung, eine Manipulation oder eine Fälschung handelt.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. “blinden” Verfahren, da i.d.R. ein Originalbild nicht vorhanden ist und Rückschlüsse nur aus bestehendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Es ist deshalb zunächst zu definieren, was unter einer Manipulation verstanden werden kann bzw. soll.

Welche inhaltsverändernden Operationen sind erlaubt, welche nicht? Werden Bilder oder Videos in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt, ist als klassische Schutzbehauptung die Argumentation einer Manipulation zu erwarten. Konkrete ent- oder belastende Fakten werden oft nicht mitgeliefert.
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Audioproduktion: Mischen oder Mastern?

Während das dem “Mastern” vorgelagerte “Mischen” ein Zusammenfügen mehrerer Sounddateien (“Spuren”) in eine einzige digitale Datei unter höchstmöglicher Detailgenauigkeit der Tonaufnahme meint, beschreibt das nachgelagerte “Mastern” (“Mastering”) das Verbessern und Verfeinern der Aufnahme im final gemischten Stereo-Endsummensignal. Eine Mastering-Anforderung, d. h. die Vorgaben, wie ein Klangbild nach dem Mischen verändert bzw. verbessert werden soll, muss vor Beginn eines Mastering definiert werden. Welche Art von Mastering wird nach einem finalen Mix jedoch benötigt?
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Spracherkennung vs. Sprecheridentifikation

Die forensische Phonetik beschäftigt sich mit gesprochener Sprache und wendet phonetisches Wissen auf die Untersuchung von sprechertypischen Stimm- und Sprecheigenschaften eines Täters oder einer Situation an. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Diese reichen von einem Erpresseranruf bis hin zu Sprechererkennungen in Medienproduktionen (z. B. welcher Sprecher ist in einer bestimmten Synchronsequenz zu hören). Bis heute ist es praktisch unmöglich, ein Spracherkennungssystem zu verwirklichen, welches das Sprach- bzw. Sprechererkennungsproblem allgemein löst.

Spracherkennungssysteme sind deshalb stets für spezielle Anwendungsfälle oder Szenarien konzipiert. Einfacher zu lösen ist das Spracherkennungsproblem in Spezialfällen wie einzeln gesprochener Wörter, kleinem Vokabular und sprecherabhängiger Spracherkennung.
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Internet

Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises. Steht der Filmausschnitt in einem werbefinanzierten Umfeld, z. B. durch vorgeschaltete VideoAdds (Videonzeigen) im Pre-Roll, Post-Roll oder Bannerwerbungen auf der Webseite, findet eine Monetarisierung der Werke statt, die normalerweise von einer reinen (werbefreien) Nutzungslizenz nicht abgedeckt ist.
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Angemessener Lizenzpreis eines Filmausschnitts im Rundfunk

Die Verwendung einzelner Filmausschnitte in anderen Filmproduktionen und Sendungen wird als “Clip Licence Agreement” bzw. “Schnipselrecht” bezeichnet. Es handelt sich hierbei in der Regel um kleine, zusammenhängende Filmsequenzen aus einem Film. Sie dienen zur Illustration und Dokumentation als dramaturgisches bzw. die Authentizität unterstreichendes Stilmittel oder u. a. für die Herstellung von Trailern. Wird ein Filmausschnitt unberechtigt bearbeitet und – u. U. unter Weglassung des Urhebervermerks – veröffentlicht, stellt sich im Nachhinein die Frage eines angemessenen Lizenzpreises.
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