Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung

Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.

Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
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Die Feststellung künstlerischer Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Der Fall:
Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Unterstellt werden nicht selten organisatorische Leistungen einer Werbeagentur, die eine freiberufliche Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit “infizieren” (Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)). Die freiberuflichen Einkünfte unterliegen dann der Gewerbesteuer und bedeuten für den Kreativschaffenden zusätzliche finanziellen Belastungen. Betroffen hiervon sind künstlerische Berufe wie z. B. Designer in den Bereichen Foto, Grafik, Mode, Textil, Web sowie Bildhauer, Maler, Fotografen etc.

Eine gemischte Tätigkeit liegt dann vor, wenn neben dem rein künstlerischen Schaffen weitere Leistungen wie z. B. Anzeigenschaltungen, Abwicklung von Druckaufträgen, beratende Tätigkeiten etc. erbracht werden. Von Finanzbehörden wird zur Feststellung einer selbständig künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. I Nr. 1 EStG in der Regel eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Beurteilt wird die Qualifizierung des Designers und sein schöpferisches Werkschaffen. Nicht selten ist die Feststellung einer künstlerischen Tätigkeit nur durch die Anfertigung eines Gutachtens möglich. Der “Künstlerstatus” steht im Einklang zu dem bereits vom Urheberrechtsgesetz definierten Schutz für Werkschaffende.
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Erkennung von Musikplagiaten (Samplingplagiarismus)

Der Fall:
Musik-, Film- und Bildaufnahmen können durch moderne Softwareanwendungen, preiswerte Aufnahmegeräte und umfangreiche Speichertechnologien immer einfacher und schneller bearbeitet, verändert und verbreitet werden. Die Methoden des Samplings (Verwendung von Musikausschnitten) unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit der Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung erfolgt. Die Raubkopie zeichnet sich durch eine unveränderte Übernahme des Originals aus. Die gezielte Suche nach verwendeten Samples in Musikstücken kann mit Hilfe von verschiedenen Untersuchungsmethoden anhand objektiver Bewertungskriterien dargestellt werden.

Ausschlaggebend sind der Grad der Ähnlichkeit von Samples und Melodienfolgen sowie eine Identifikation von Übereinstimmungen von Motiven oder Sequenzen in Musikstücken. Was genau ist Sampling und wie kann die Übernahme eines Sampling festgestellt und nachgewiesen werden?
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Frequenzmodulierter Raster – Ein Raster für alle Fälle?

Der Fall:
Frequenzmodulierte Rasterverfahren ermöglichen fotoähnliche, feinste Detailwiedergaben bei schwierigen Motiven, z. B. Textilmuster, Holzmaserungen, Teppichmuster, Strukturen, etc. als plastisch-fotorealistisches Druckergebnis selbst bei qualitativ schlechten Papiersorten. Da die Verteilung der Punkte ortsvariabel ist, können sich diese den Konturen und Informationen der digitalen Bildvorlage besser anpassen. Feinststrukturen können jedoch bei der Übertragung von der Bildvorlage auf die Druckplatte und das Papier stabilitäts- und damit Qualitätsschwankungen unterworfen sein.

Ein Veranstaltungskatalog wurde standardmäßig im amplitudenmodulierten Rasterungsverfahren hergestellt. Zur Qualitätsverbesserung wurde bei Folgeaufträgen auf das frequenzmodulierte Rasterungsverfahren umgestellt. Im Folgedruck entstand eine massive Qualitätsverschlechterung.
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“Rights Managed” (RM) ist ein Lizenzmodell, “Royalty Free” (RF) heißt nicht kostenlos

Der Fall:
Der Bildermarkt ist ein sehr vielschichtiger Markt und unterliegt einem ständigen Wandel. Die Bildbeschaffung ist aufwändiger geworden. Besonders Bildagenturen sehen sich neuen Herausforderungen gegenübergestellt, attraktive Rechtepakete zusammenzustellen. Inzwischen hat sich eine Vielzahl von Anbietermodellen entwickelt wie z. B. Microstocks, Midstocks, Abonnements, Rights Managed (RM)-, Royalty Free (RF)- und Righs Ready (RR)-Modelle mit ständig wechselnden Lizenz- und Preiskonstellationen. Die Grenzen der Stockanbieter sind fließend. Eine zunehmende Digitalisierung und unkontrollierte Verbreitung im Netz begünstigen immer häufiger Urheberrechtsverletzungen und damit verbunden die Problematik der Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung ex ante oder ex post.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien spielen Reichweiten und Nutzungsintensität zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Für eine Honorarbestimmung ist zudem der Lizenzstatus eines Bildes entscheidend. Ein RM-Modell z. B. zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt für ein bestimmtes definiertes Projekt und Honorar erworben wird. Insbesondere ist eine lückenlose Dokumentation über die Verwendung des Lichtbildes durch alle derzeitigen und bisherigen Lizenznehmer vorhanden. Dieser Anspruch existiert nicht in Micro-, Mid-Stock- oder Royalty Free (RF)-Modellen.
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Microsoftprodukte sind begehrte Ziele für Fälscher

Der Fall:
Seriöse Software-Wiederverkäufer haben es schwer, besonders wenn diese mit Microsoftprodukten – und im speziellen – mit sog. OEM-Versionen handeln. Ein “System-Bilder” ist ein “Original Equipment Manufacturer” (OEM) (Erstausrüster / Originalgerätehersteller), ein “Assembler” (Montagefirma), ein “Refurnisher” (Wiederaufbereiter) oder ein Software-Vorinstallationsunternehmen, das die Kundensysteme an Dritte oder an Softwarewiederverkäufer verkauft. Meist liegen OEM-Versionen als Recovery- bzw. Reinstallation DVD einer bereits vorinstallierten Gerätekonfiguration bei oder sind im Fachhandel erhältlich.

Microsoft OEM-Betriebssystemversionen kursieren massenhaft als Fälschungen auf dem Markt. Bei Billiganbietern, auf eBay oder bei Internethändlern werden sie meist zu günstigen Preisen in veränderten Verkaufsverpackungen angeboten. Die Gefahr ist sehr groß, dass Händler, teilweise unwissend, zum Wiederverkäufer von Raubkopien werden. Softwarevertriebe sind in zunehmendem Maße durch die steigende Anzahl gefälschter Softwarekopien verunsichert. Für Händler sind Fälschungen häufig kaum oder gar nicht von Originalen zu unterscheiden, sofern diese in entsprechend professioneller, der Original gleichen oder ähnlichen Microsoft Verkaufsverpackung, angeboten werden.
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Gestaltung, Kommunikationswirkung und Vergütung von Internetseiten

Der Fall:
Nach einer Studie des Website-Monitoring-Diensts Pingdom ist im Jahr 2012 die Zahl der aktiven Internetnutzer weltweit auf 2,4 Milliarden gestiegen. Im Dezember 2012 wurden rund 634 Mio. Webseiten gezählt. Etwa 1,2 Trillionen Suchanfragen sind nach diesen Angaben in Google in 2012 durchgeführt worden. Rund 376 Milliarden Webseiten sollen laut dem US-Dienst “Internet Archiv” (Stand: 13.01.2014) weltweit über das gesamte Internetzeitalter hinweg online gespeichert worden sein. Die quantitative Menge gibt jedoch keinen Aufschluss über die Qualität von Inhalten und Design.

Zentrale Fragen im Grafikdesign sind die grundlegenden Fragen der Identität, der Zielsetzung und der Wettbewerbsstrategie von Marken und Unternehmen. Die kreative Designleistung basiert dabei auf einer gründlichen analytischen und konzeptionellen Vorarbeit. Durch die fortschreitende technologische Entwicklung in den digitalen Medien entwickelte sich das Design im Internet zu einer eigenen Disziplin.
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Standortabhängige Marken, ihre kommunikative Werbewirkung und die Frage der Wertermittlung

Der Fall:
Starke Markennamen stellen ein Kapital dar und bilden einen Schutzwall gegen die Konkurrenz. Haben Käufer zu ihrer Marke eine starke Bindung, bedeutet dies in der Praxis eine starke und enge, vertraute Kundenbindung. In der Regel lehnt der Käufer dann Ersatzmarken ab. Oft wird sehr hart um den Erhalt dieser Marken gekämpft.

Grundlegendes Element, Marketing zu betreiben, ist eine Marke zu schaffen, diese zu erhalten und zu schützen. Die Marke identifiziert Produkte oder Dienstleistungen eines Produzenten oder Lieferanten. Marken entstehen aus Begriffen, Zeichen, Symbolen oder Produktdesignleistungen und treten auch in Kombination zueinander auf.
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Die richtige Platzierung von Anzeigen

Der Fall:
Die Platzierung von Bild, Text und Werbung innerhalb von Medien, z. B. einer Zeitung spielt eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung durch Rezipienten. Platzierung und Blickrichtungsverlauf des Rezipienten stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang und haben entscheidenden Einfluss auf die Medienwirkung.

Es lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Platzierungen unterscheiden. Erstens die Platzierung innerhalb des Mediums (Titelseite oder z. B. letzte Seite in einem Printmagazin, bzw. Homepage oder Unterseite in Online-Medien). Zweitens die Platzierung auf der Seite selbst (Oben, Mitte, Unten, Links, Rechts). Unterstützend wirken Bilder, Bildunterschriften, weitere Texte zum Thema, Vorspann und Anmoderation.

Das Blickverhalten des Lesers resultiert von den äußeren Merkmalen (Reizangebot) einer Blickvorlage (einer Zeitung), dem sog. “Erkennen, Verstehen, Bewerten”, sowie den inneren (kognitiven, emotionalen, motivationalen) Bedürfnissen und Interessen der Leser, somit die Auseinandersetzung mit dem Inhalt. Mit dem in Europa kulturell vorgeprägten Leseverhalten (von links nach rechts) findet die höchste Beachtung m. E. links oben statt.
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Forensische Bild- und Tonanalyse von Überwachungsvideos

Der Fall:
Im heutigen Zeitalter der “Handy-Kamera” wurde noch nie so viel fotografiert und gefilmt sowie über Sharing-Plattformen getauscht. Fast kein Naturereignis bleibt unbeobachtet.

Überwachungskameras finden sich mittlerweile an fast allen öffentlichen Plätzen, Straßen und Gebäuden. Unter dem Sicherheitsaspekt werden diese zunehmend auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnsteigen oder z. B. in Unterführungen installiert. Besonders zur Verkehrsüberwachung an Kreuzungen oder als KFZ-Kennzeichen-Lesegeräte auf Autobahnen und Grenzübergängen sind Videokameras immer flächendeckender vorhanden.

Polizei und Spurensicherung führen z. B. mittels Foto- und Videoaufnahmen Tatortdokumentationen zur Beweissicherung durch. Unter Videobeobachtung stehen Bürger in Aufzügen, in Warenhäusern, an Tankstellen oder in Treppenhäusern. In Auftrag gegeben werden auch Video- und Fotoüberwachungen z. B. an Privatdetektive, die für ihre Mandanten Personenüberwachungen durchführen. Oftmals entstehen solche Bild- und Tondokumentionen auch in Eigenregie. Nicht immer sind dabei Bild und Ton in guter, auswertbarer Qualität vorhanden.
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